Adressat: die Staatspolizei(leit)stellen in Berlin, Bremen, Breslau, Danzig, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt/M., Halle/S., Hamburg, Hannover, Kassel, Kiel, Köln, Leipzig, Magdeburg, Weimar und WiesbadenAuf Anordnung des Amtschefs IV SS-Gruf. Müller sind aus dem Lager Hallendorf nur jene Häftlinge in ein Konzentrationslager zu überführen, auf die auch die sonst üblichen Voraussetzungen zutreffen. Die übrigen Häftlinge sind im Lager Hallendorf zu belassen.Zusatz für Staatspolizeileitstelle Magdeburg: Dortiges FS - Nr. 7238B vom 22.12.1942 hat damit seine Erledigung gefunden.