Arbeitszeit der Häftlinge während der Pfingsttage.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Waffen-SS, Kommandant Konzentrationslager Auschwitz III, Monowitz
Scope and Content
Adressat: Steinkohlenbergwerk Fürstengrube WessollaDer Amtsgruppenchef SS-Gruf. und Generalleutnant der Waffen-SS Glücks hat bestimmt, daß am Pfingstsonntag nicht bzw. wie an Sonntagen und am Pfingstmontag wie an Wochentagen gearbeitet wird. Die Kommandantur Konzentrationslager Auschwitz III bittet bis zum 22.05.1944 um Mitteilung, ob diese Arbeitsregelung an den Festtagen durchgeführt wird. Falls nicht, wird um Bekanntgabe der Gründe gebeten, da die Kommandantur dem Amtsgruppenchef darüber berichten muß.(siehe auch 515, Folio 45).