- Eugenics High Court Baden
Um das Bauerntum als "Blutquelle des deutschen Volkes" zu erhalten, schränkte das Reichserbhofgesetz vom 29.9.1933 das Verfügungsrecht über land- und forstwirtschaftlichen Besitz im Erbfall ein. Einer Überschuldung und Zersplitterung des Grundbesitzes sollte durch das Vererben eines unveräußerlichen und unbelasteten "Erbhofes" als Ganzes an einen Anerben vorgebeugt werden. Für die Führung der Erbhofregister und für die Entscheidung einschlägiger Rechtsstreitigkeiten wurden - in der Regel bei jedem Amtsgericht - Anerbengerichte geschaffen, denen in Baden das Erbhofgericht beim Oberlandesgericht Karlsruhe als zweite Instanz, darüber auf Reichsebene das Reichserbhofgericht in Celle als letzte Instanz übergeordnet waren. Die Anerbengerichte stellten 1944 ihre Tätigkeit ein und wurden 1945 durch die Alliierten aufgehoben.
Grundlage für die Entstehung der Erbgesundheitsgerichte bildeten das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.7.1933 und das Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher vom 24.11.1933. Die Gerichte wurden in Baden auf 1.1.1934 bei einem Teil der Amtsgerichte (im Regierungsbezirk Freiburg: Achern, Offenburg, Emmendingen, Freiburg, Lörrach, Waldshut, Konstanz, Stockach und Donaueschingen) errichtet und hatten in erster Instanz über Anträge auf Sterilisation und auf Eheverbote zu entscheiden. Die zweite Instanz war das Erbgesundheitsgericht beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Die Erbgesundheitsgerichtsbarkeit wurde 1945 von den Alliierten aufgehoben.
Das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhältnisse" vom 1.6.1933 ermöglichte forst- und landwirtschaftlichen Betrieben unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Amtsgericht / Entschuldungsgericht die Eröffnung von Entschuldungsverfahren. Mit deren Durchführung wurden unter Aufsicht des Amtsgerichts bestimmte Kreditanstalten betraut. Beschwerdeinstanz war das zuständige Landgericht. Mit Verordnung vom 25.6.1935 wurden die Entschuldungsverfahren Entschuldungsämtern übertragen, die jedoch den Amtsgerichten zu- und den Landgerichten untergeordnet blieben. Im Regierungsbezirk Freiburg bestanden sie in Bonndorf, Donaueschingen, Freiburg, Offenburg, Schopfheim, Stockach, Überlingen, Waldshut und Wolfach. Nach dem 2. Weltkrieg wurden die Entschuldungsverfahren auf anderer gesetzlicher Grundlage fortgeführt, die Entschuldungsämter jedoch aufgelöst.
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