Bayerisches Ministerium der Justiz
- Bavarian Ministry of Justice
History
Vorläufer des Staatsministeriums der Justiz in Bayern war das zwischen 1799 und 1801 unter Johann Friedrich von Hertling gebildete Justizdepartement des Kurfürstentums Pfalzbayern. Diese auch nach der Erhebung Bayerns zum Königreich 1806 weiter bestehende Zentralbehörde war nicht für die Rechtsprechung selbst, wohl aber für deren Organisation zuständig. Seit spätestens 1817 wird diese Zentralbehörde als Ministerium der Justiz bezeichnet. Johannes Timm war der erste Justizminister des 1918 ausgerufenen Freistaats Bayern. Anfang 1933 waren dem bayerischen Justizministerium das Oberste Landesgericht, 4 Oberlandesgerichte (Bamberg, München, Nürnberg, Zweibrücken), 26 Landgerichte, 240 Amtsgerichte, 11 Strafanstalten und 350 Notariate nachgeordnet. Nach der "Machtübernahme" durch die Nationalsozialisten wurde die Hoheit über das Justizwesen auf das Reich überführt. Zum 1. April 1935 erfolgte dann die Auflösung des Bayerischen Justizministeriums. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs entstand es mit alliierter Verordnung vom 5. Oktober 1945 neu, Hans Ehard war dessen erster (kommissarischer) Minister. Von 2008 bis 2013 war das Ministerium auch für den Verbraucherschutz zuständig. Vorher und seitdem sind diese Angelegenheiten beim Umweltministerium angesiedelt.
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Rules and Conventions
EHRI Guidelines for Description v.1.0