Oldenburgisches Innenministerium
- Oldenburg Ministry of the Interior
History
Das 1868 geschaffene oldenburgische Innenministerium, aufgrund seiner Bedeutung auch als das eigentliche Staatsministerium bezeichnet, war in klassischer Weise für die gesamte innere Landesverwaltung zuständig, wozu auch das Konsulatswesen zählte. Räumlich erstreckte sich diese Aufsichtsfunktion auf das gesamte Großherzogtum. Hierzu gehörten auch die Organisation der Wahlen (u.a. Reichs- und Landtagswahlen) und der gesamte Bereich der Sicherheits- und Ordnungspolizei (vgl. Best. 203). Zu den Aufgaben zählten aber auch alle Bereiche der allgemeinen Polizei (Medizinal- und Gesundheitspolizei, Versicherung, Wirtschaftsförderung und Aufsicht über Industrie und Gewerbe, Stiftungs- und Kommunalaufsicht). Zugleich war das Innenministerium für das Herzogtum Oldenburg obere Verwaltungsbehörde (zuvor Regierung, siehe Best. 70). Widersprüche gegen Entscheidungen des Innenministeriums als obere Verwaltungsbehörde konnten deshalb an das Gesamtministerium herangetragen werden, das insofern eine Aufsicht über das Innenministerium wahrnahm. Durch die Aufhebung der Direktion des Bauwesens wurden auch Angelegenheiten des Wege- und Wasserbaues (vgl. Best. 202) direkte Aufgabe des Ministeriums. Als Sonderbehörden waren dem Innenministerium das Statistische Landesamt, die Eichungsbehörde und die Gewerbeinspektion zugeordnet. Zahlreiche Akten des Ministeriums wurden vom nachfolgenden Verwaltungsbezirk Oldenburg (Rep 400) bzw. von der Bezirksregierung Weser-Ems (Rep 410) fortgeführt. Sie wurden nach ihrer Schließung in das alte Registraturschema eingegliedert. Deshalb befinden sich in diesem Bestand zahlreiche Akten mit einer Laufzeit, die weit in die Zeit nach 1946 hineinreicht.
Ausgegliedert in den Bestand Verwaltungsbezirk Oldenburg (Rep 400) wurden in der Regel die Akten, die erst nach 1946 angelegt wurden.
from: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b2627
Rules and Conventions
EHRI Guidelines for Description v.1.0