Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Darmstadt
- Attorney General at the Higher Regional Court of Darmstadt
History
Das Amt des Generalstaatsanwaltes wurde durch die 'Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz' vom 14. Mai 1879 geschaffen. Die zunächst gültige Bezeichnung 'Oberstaatsanwalt' änderte man 1897 in 'Generalstaatsanwalt'. Die Generalstaatsanwälte waren nicht nur für die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften ihres Bezirks und die Vertretung der Anklage in Revisionsverfahren gegen Urteile von Amts- und Landgerichten zuständig, sondern auch Anklagebehörde in erstinstanzlichen Verfahren wegen Hoch- und Landesverrats, soweit sie nicht 1933/34 vor dem Reichsgericht, ab 1934 vor dem Volksgerichtshof durchgeführt wurden. Von September 1933 an unterstanden ihnen nach Aufhebung der Strafvollzugsämter auch die Justizvollzugsanstalten. Der Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Darmstadt übte demgemäß die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften in Darmstadt, Gießen und Mainz sowie die Amtsanwaltschaften in Alsfeld, Bensheim, Bingen, Büdingen, Darmstadt, Friedberg, Gießen, Lauterbach, Mainz, Michelstadt, Offenbach, Reinheim und Worms aus. Ihm unterstanden ferner die Zellenstrafanstalt Butzbach (1935 Zuchthaus, 1940 Sicherungsanstalt), das Landeszuchthaus Marienschloß in Rockenberg (1939 Jugendstrafanstalt), die Gefängnisse in Darmstadt und Mainz, die Provinzialarresthäuser in Darmstadt, Gießen und Mainz sowie die Haftlokale bei den einzelnen Amtsgerichten. Die Behörde des Generalstaatsanwalts beim Oberlandesgericht Darmstadt bestand bis 1945. Anschließend erfolgte die Verlegung nach Frankfurt am Main. Das Landgericht Darmstadt fungierte als Abwicklungsbehörde für die nach 1945 anfallenden Vorgänge. Der Bestand gelangte in zwei Ablieferungen in das Staatsarchiv. Die erste, 1949 übernommene Ablieferung umfasste die Jahre 1879-1936. Vorhandene Vor- bzw. Nachakten wurden ausgegliedert. Auf den Konvolutdeckeln fanden sich römische Zahlen, welche die ungefähre Gliederung des Teilbestandes wiederspiegelten. Die 1973 vom Landgericht Darmstadt übernommene Ablieferung bestand aus den sogenannten 'Sammelakten' des Generalstaatsanwaltes für die Zeit von 1935- 1945, die zunächst nach ihrem Aktenzeichen gemäß der 'Anweisung für die Verwaltung des Schriftguts in Justizangelegenheiten' von 1935 geordnet und verzeichnet wurden. Offensichtlich sind 1948/49 Akten an den Generalstaatsanwalt in Frankfurt, das Rechnungsamt beim Oberlandesgericht Frankfurt sowie an das Justizministerium in Wiesbaden ausgeliehen worden, über deren Verbleib keine Nachrichten vorliegen. In Verbindung mit den 1984/85 vom Ministerium der Justiz in das Staatsarchiv gelangten Generalakten kam es zu einer sehr ins einzelne gehenden Neuverzeichnung der zweiten Ablieferung in Form einer Findkartei. Die Findkartei bezieht auch die Akten der Ablieferung von 1949 mit ein.
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Rules and Conventions
EHRI Guidelines for Description v.1.0