Bayerisches Landesentschädigungsamt
Extent and Medium
41.487 Fallakten, 565 lfd.m
Creator(s)
Archival History
Durch das Entschädigungsgesetz vom 12.8.1949 wurde die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts erstmals zusammenfassend geregelt. Schon nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs waren von staatlicher Seite gesetzliche Regelungen getroffen worden um Schäden auszugleichen, die den rassisch, religiös und politisch Verfolgten im „Dritten Reich“ zugefügt worden waren. Mit der Durchführung der Maßnahmen zur Wiedergutmachung wurde in Bayern zunächst der Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte betraut. 1948 gingen dessen Aufgaben auf das Landesamt für Wiedergutmachung, das unter der Leitung von Generalanwalt Dr. Philipp Auerbach stand, über. Auf Grundlage des Entschädigungsgesetzes (EG) erfolgte dann ein Jahr später die Gründung des Bayerischen Landesentschädigungsamtes, das direkt dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen unterstand. Kurze Zeit später wurden die in den Regierungsbezirken bestehenden Zweigstellen des Landesentschädigungsamtes wieder aufgelöst. Am 29. Juni 1956 verabschiedete der Bundestag rückwirkend zum 1. Oktober 1953 das Bundesentschädigungsgesetz (BEG), genauer, das „Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung in der Bundesrepublik Deutschland“, womit die Wiedergutmachung bundeseinheitlich geregelt und den Ländern die konkrete Durchführung auferlegt wurde. Der im laufe der Zeit deutlich spürbare Rückgang der Entschädigungsfälle hatte zur Folge, dass mit Wirkung vom 1. April 1990 das Bayerische Landesentschädigungsamt und die Bayerische Staatsschuldenverwaltung zu einem Landesamt mit der Bezeichnung „Bayerische Landesentschädigungs- und Staatsschuldenverwaltung“ zusammengelegt wurden. Bedingt durch den weiterhin stetigen Aufgabenrückgang erfolgte zum 1.1.2001 die Eingliederung der Landesentschädigungs- und Staatsschuldenverwaltung als Abteilung in die Oberfinanzdirektion München; gleichzeitig verringerte sich die Zahl der bis dahin 70 Beschäftigten deutlich. Bei der vier Jahre später von der Bayerischen Staatsregierung durchgeführten Verwaltungsreform wurden die Oberfinanzdirektionen aufgelöst und in einem Landesamt für Finanzen zusammengefasst. Im Rahmen dieser Organisationsreform ging die Landesentschädigungs- und Staatsschuldenverwaltung als Abteilung in der Dienststelle München des Landesamtes für Finanzen auf.
Scope and Content
Verwaltungsverfahrensakten zur Geltendmachung von Ansprüchen, Feststellung von Schäden, Bescheidung von Anträgen und Gewährung von Leistungen. Massenhaft gleichförmige personenbezogene Einzelfallakten
Conditions Governing Access
Laut Art. 10 Abs. 3 BayArchivG dürfen Entschädigungsakten erst 60 Jahre nach ihrer Entstehung benützt werden. Eine Schutzfristverkürzung für wissenschaftliche Forschungszwecke ist möglich.
Note(s)
Unterteilung des Bestandes in A-Akten (Archivwürdige Akten) und K-Akten (Kassable Akten)
Rules and Conventions
EHRI Guidelines for Description v.1.0
Subjects
- Ministerium
- Kompensation
- Entschädigung