Büro für Währungsfragen
Web Source
Extent and Medium
Schriftgut
62 Aufbewahrungseinheiten
1,6 laufende Meter
Creator(s)
- Büro für Währungsfragen, 1948-1949
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Das Büro für Währungsfragen (BfW) wurde am 23. Juni 1948 durch Beschluß des Verwaltungsrates des VWG als Koordinierungsbehörde zwischen der Währungsabteilung der Bank Deutscher Länder und der Verwaltung für Finanzen zur Sicherung der einheitlichen Durchführung und Auslegung der Währungsgesetze eingerichtet. Sitz des Büros war Bad Homburg v.d.H., ab Sept. 1948 Frankfurt/Main. Das BfW war dem Direktor des Verwaltungsrats des VWG unmittelbar unterstellt, Kontrollinstanz war die Alliierte Bankenkommission. Zu seinen Aufgaben gehörte die Ausarbeitung von Durchführungsverordnungen zur Währungsgesetzgebung und die Bearbeitung amtlicher und privater Anfragen zur Auslegung des Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Umstellungsgesetz) vom 20. Juni 1948. Daneben wickelte das BfW die Sonderstelle Geld und Kredit ab. Am 31. März 1949 gingen seine Aufgaben auf die Verwaltung für Finanzen und das Rechtsamt beim Verwaltungsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes über.
Bearbeitungshinweis
Bestand vollständig erschlossen und datenbankerfasst. Online-Findbuch liegt vor.
Bestandsbeschreibung
Archivische Bewertung und Bearbeitung
Die Masse der Akten im Bundesarchiv enthält Auskünfte zu rechtlichen und praktischen Fragen der Währungsumstellung. Hinzu kommen gutachtliche Unterlagen zu Problemen der Rechtsentwicklung und Gesetzgebung im Anschluss an die Währungsreform.
Inhaltliche Charakterisierung
Auslegung und Anwendung der Währungsgesetze: Allgemeines, im Versicherungswesen, im Lastenausgleich; Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten, Materialsammlungen
Erschließungszustand
Findbuch (1992) (Online)
Umfang, Erläuterung
61 AE
Zitierweise
BArch Z 26/...