Oberkommando der Wehrmacht (OKW) - Chef des OKW, einschl. Wehrmachtrechtsabteilung
Extent and Medium
Schriftgut
364 Aufbewahrungseinheiten
8,1 laufende Meter
Creator(s)
- Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, mit Wehrmachtrechtsabteilung, 1938-1945
Biographical History
Geschichte des Bestandsbildners
Gemäß des "Erlasses über die Führung der Wehrmacht" vom 4. Februar 1938 übte Adolf Hitler die Befehlsgewalt über die gesamte Wehrmacht persönlich aus und stellte das bisherige Wehrmachtamt im Reichskriegsministerium als Oberkommando der Wehrmacht (OKW) unter seinen direkten Befehl. Im Erlass hieß es: "An der Spitze des Stabes des Oberkommandos der Wehrmacht steht der bisherige Chef des Wehrmachtsamtes als Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. Er ist im Range den Reichsministern gleichgestellt." Dies bedeutete nicht nur die Schaffung der neuen Spitze der Wehrmacht, sondern zugleich das Ende des Reichskriegsministeriums: "Das Oberkommando der Wehrmacht nimmt zugleich die Geschäfte des Reichskriegsministeriums wahr, der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht übt in meinem Auftrage die bisher dem Reichskriegsminister zustehenden Befugnisse aus."
Das OKW umfasste den Wehrmachtführungsstab (bis 1940 Wehrmachtführungsamt) unter General (später Generaloberst) Alfred Jodl, das Amt Ausland/Abwehr (zuvor Amtsgruppe Auslandsnachrichten und Abwehr) unter Admiral Wilhelm Canaris, das Allgemeine Wehrmachtamt (bis Nov. 1939: Amtsgruppe Allgemeine Wehrmachtangelegenheiten) für die allgemeinen Verwaltungsaufgaben sowie das Wehrwirtschafts- und Rüstungsamt (bis Nov. 1939: Wehrwirtschaftsamt) unter General Georg Thomas.
Nachgeordnet waren die Adjutantur beim Führer und obersten Befehlshaber der Wehrmacht, die Wehrmachtzentralabteilung und die Wehrmachtrechtsabteilung.
Ferner waren dem OKW das Reichskriegsgericht und das Reichsfürsorge- und Versorgungsgericht, die Wehrmachtakademie sowie die Bücherei des OKW unterstellt.
Der Erlass vom 4. Februar 1938 änderte die Funktionen und Kompetenzen der Oberkommandos der Wehrmachtteile nicht, wohl aber die Stellung der Oberbefehlshaber. Das Oberkommando des Heeres (unter Generalfeldmarschall Walther von Brauchitsch), das Oberkommando der Luftwaffe (unter Generalfeldmarschall, später Reichsmarschall Hermann Göring) und das Oberkommando der Kriegsmarine (unter Großadmiral Erich Raeder) waren nun Hitler unmittelbar militärisch unterstellt.
Chef des OKW wurde der bisherige Chef des Wehrmachtamtes, Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel, der für Adolf Hitler zunächst als sein einziger Berater in Fragen der Wehrmacht fungierte. Er war an allen militärischen Planungen beteiligt, konnte aber mangels Befehlsgewalt nur geringen Einfluss auf die operativen Abläufe nehmen. Im Laufe der Zeit beschränkten sich seine Aufgaben auf die Bereiche der Organisation und Verwaltung der Wehrmacht und der personellen sowie materiellen Rüstung. Dies lag auch daran, dass Generaloberst Alfred Jodl, Chef des Wehrmachtführungsstabes, allmählich zum engsten militärischen Berater Hitlers aufstieg und damit das Wehrmachtführungsamt der eigentliche operative Arbeitsstab innerhalb des OKW wurde. Jedoch verfügte auch Jodl über keine eigene Befehlsgewalt.
Das OKW arbeitete Hitlers Weisungen für die Kriegführung aus und leitete seine Befehle an die Befehlshaber der Wehrmachtteile weiter, ohne über direkte Kommandoberechtigung für die Oberkommandos zu verfügen. Weiterhin kontrollierte es die militärischen Planungen der Teilstreitkräfte auf die Befolgung der allgemeinen Anweisungen Hitlers hin.
Während des Zweiten Weltkriegs war das OKW kaum als effektives Führungsinstrument und schlagkräftiger Arbeitsstab zu bezeichnen. Die fehlende Kommandoberechtigung über OKH, OKL und OKM und die zum Teil daraus resultierenden Kompetenzstreitigkeiten standen einer koordinierten Führung aller drei Wehrmachtteile entgegen. Vor allem zwischen OKW und OKH traten immer wieder Konflikte bezüglich der taktischen und operativen Kriegführung auf.
Durch das Vordringen der Roten Armee musste das OKW im April 1945 seinen Sitz in Berlin-Dahlem aufgeben und wurde auf die Führungsstäbe B (Süd) und A (Nord) aufgeteilt. Letzterer agierte bis zur Verhaftung der Regierung Dönitz am 23. Mai 1945 in Flensburg-Mürwik.
Die Wehrmachtrechtsabteilung unterstand neben der Justizdienststelle unmittelbar dem Chef des Oberkommandos der Wehrmacht; der Chef der Justizdienststelle war gleichzeitig auch Chef der Wehrmachtrechtsabteilung.
Organisatorisch gliederte sich die Wehrmachtrechtsabteilung in drei Gruppen (Vgl. RHD 18/13 fol.108ff):
Scope and Content
Bestandsbeschreibung
Den Schwerpunkt der Überlieferung bilden die Unterlagen der Wehrmachtrechtsabteilung. Neben diesen sind lediglich fünf Archivalien der Adjutantur des Chefs OKW zu strategischen Fragen der Kriegsführung und organisatorischen Angelegenheiten des Chef OKW erhalten geblieben.
Die Überlieferung der Wehrmachtrechtsabteilung erstreckt sich für Gruppe I (Wehrrecht) von der Organisation sowie den gerichtsherrlichen Befugnissen der Abteilung über allgemeine wehrrechtliche Angelegenheiten (z.B. strafrechtliche Stellung des Reichsbahnpersonals in den besetzten Gebieten) bis hin zu Veröffentlichungen über den Gesetzesdienst für Wehrmachtgerichte. Weiterhin finden sich neben Personalunterlagen eines Heeresanwaltes (1889 bis 1935) auch Akten zur Anwendung des Wehrrechts (v.a. Statistiken).
Quantitativ überwiegen die Akten der Gruppe II (Völkerrecht) und der mit ihr eng verbundenen Wehrmacht-Untersuchungsstelle für Verletzungen des Völkerrechts. Neben allgemeinen Angaben zum Völker- und Kriegsrecht finden sich Rechtsfragen zur Kapitulation (Entstehung des Schriftguts im Mai 1945).
Der Bereich "Völkerrechtsverletzungen durch deutsche Truppen" ist mit lediglich einer Archivale vertreten, während für die Völkerrechtsverletzungen in Polen, durch die Westalliierten und die sowjetischen Truppen wesentlich umfangreicher erhalten geblieben sind. Neben zahlreichen Berichten von heimkehrenden Wehrmachtangehörigen finden sich auch Akten zu Völkerrechtsverstößen in einzelnen US-amerikanischen Kriegsgefangenenlagern.
Die aufgezeichneten Völker- und Kriegsrechtsverstöße der Roten Armee umfassen die Behandlung von Gefangenen, die Tötung Wehrloser und Aussagenerpressung.
Ein gesonderter Bereich befasst sich mit Völkerrechtsverletzungen auf Kreta 1941 - 1942.
Für die Gruppe III (öffentliches und privates Recht) sind keine Unterlagen erhalten geblieben.
Zitierweise
BArch RW 2/...