Reichsversicherungsamt
Extent and Medium
Schriftgut
17637 Aufbewahrungseinheiten
Creator(s)
- Reichsausführungsbehörde für Unfallversicherung (RafU), 1921-1945
- Reichsversicherungsamt (RVA), 1884-1945
Biographical History
Geschichte des Bestandsbildners
Auf der Grundlage des Unfallversicherungsgesetzes vom 14. Juli 1884 als Aufsichtsbehörde für die zu bildenden Berufsgenossenschaften errichtet; ursprüngliche Kompetenz durch die Reichsver‧sicherungsordnung von 1911 auf die gesamte Reichsversicherung ausgeweitet; damit war das Reichsversicherungsamt oberste Spruch-, Beschluss- und Aufsichtsbehörde für alle Ver‧sicherungsträger; zuständig für die Unfallversicherung war die Abteilung I, für die Kranken- und In‧validenversicherung Abteilung II, die interne Verwaltung unterstand dem Zentralbüro; 1929 wurden für die Angestellten-, Knappschafts- und Arbeitslosenversicherung eine dritte Abtei‧lung und für die Entlastung aller Abteilungen eine Abteilung Gemeinschaftsgruppe errichtet.
Aufgaben und Organisation
Die für die Durchführung der Unfallversicherung zuständigen Dienststellen und Behörden lassen sich in zwei Hauptgruppen unterteilen: die Berufsgenossenschaften (einschl. Seekasse) und in die Ausführungsbehörden. Die Berufsgenossenschaften, (im Jahre 1933 102 BGs im Reichsgebiet), waren zuständig für die gewerblichen Betriebe und Berufszweige, Verantwortlich für die Betriebe und Dienststellen des Reichs, der Länder oder auch der Kommunen, Kompetenzüberschneidungen eingeschlossen, waren laut § 892 der Reichsversicherungsverordnung die Ausführungsbehörden (193 an der Zahl im Jahre 1933).
Zu den Aufgaben zählten die Unfallverhütung, die Entschädigung bei
Erwerbsunfähigkeit oder bei Verlust des Ernährers, sowie die Entschädigung für Folgen eingetretener Unfälle. Letztere zwei Aufgaben konnten jedoch an die zuständige Krankenkasse übertragen werden, wenn die betroffene Person krankenversichert war. Unter Umständen konnten auch die Arbeitsämter in Fällen von Umschulung oder Arbeitsplatzvermittlung eingeschaltet werden.
Außerdem lag es im Zuständigkeitsbereich der RafU, bei eingetretenen Unfällen die Untersuchung zu veranlassen und gegebenenfalls Entscheidungen über die Auszahlung von Entschädigungen auf der Basis von ärztlichen Berichten und Gutachten zu treffen.
Die Reichsausführungsbehörde für Unfallversicherung (RafU) wurde am 8. April 1921 durch einen Erlass des Reichsarbeitsministers konstituiert. (1) Sie sollte nach dem Ersten Weltkrieg die militärischen Verwaltungsbehörden und die Werftverwaltungen der Marine auf dem Gebiet der Unfallversicherung ersetzen. Durch diesen Zusammenschluss der ehemaligen Unfallabteilungen vermied man die nach § 892 Reichsversicherungsordnung (RVO) notwendige Errichtung neuer Ausführungsbehörden bei jedem Ressort. Daraus folgte eine erhebliche Einsparung an Personal und Kosten.
Vorgängerbehörden waren:
-
Unfallabteilungen der ehemaligen Abwicklungs-Intendanturen der militärischen Institute in Berlin und München
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Abwicklungs-Intendanturen des früheren XII. Armeekorps in Dresden und des früheren XIII. Armeekorps in Stuttgart
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Ausführungsbehörde der Marinewerft in Wilhelmshaven.
Die Behörde wurde als Ausführungsbehörde für die zum Geschäftsbereich des Reichsministers des Innern, des Reichsschatzministers und des Reichsarbeitsministers gehörenden Betriebe, für die das Reich Träger der Unfallversicherung ist, bestimmt.
Die RafU, mit Sitz in Berlin, gehörte unter Aufsicht des Reichsversicherungsamtes zum Geschäftsbereich des Reichsarbeitsministers. Die Leitung übernahm Oberregierungsrat Dr. Walter Rehdans (2), welcher zuvor beim Reichsschatzministerium tätig war.
Nachdem sich die Behörde anfangs noch in Kompetenzstreitigkeiten unter anderem gegen die Ausführungsbehörde der Marinewerft Wilhelmshaven durchsetzen konnte, scheiterte ihr Bestehen bereits im zweiten Jahr an fehlenden finanziellen Mitteln.
Mit Wirkung vom 19. September 1922 gingen ihre Aufgaben auf das Hauptversicherungsamt Berlin als Ausführungsbehörde für Reichsbetriebe nach
§ 892 der RVO über. Ab dem 20. September 1923 war dann das Versorgungsamt I in Berlin als Ausführungsbehörde für die Unfallversicherung tätig. Die Zuständigkeit blieb hier bis Ende 1939.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1940 wurde wieder eine eigene „Reichsausführungsbehörde für Unfallversicherung" geschaffen, die dem Reichsversicherungsamt unterstellt war. Die Leitung übernahm Dr. Günther Werk (*13.7.1902) (3).
Im April 1941 kam es aufgrund der territorialen Expansion des Deutschen Reiches zur Bildung mehrerer Außenstellen. Diese befanden sich in Wien, zuständig für Wien, Ober- und Niederdonau, in Graz, zuständig für die Steiermark und Kärnten, in Innsbruck, zuständig für Salzburg und Tirol, und in Reichenberg, zuständig für das Sudetenland.
(1) Amtsblatt für die Reichsschatzverwaltung Nr. 39 vom 11.05.1921 Abschnitt 648
(2) Dr. Walter Rehdans, geb. 10.08.1878, BArch R 9361-I/ 2803
(3) siehe Bestände Bundesarchiv
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Aufgrund des Unfallversicherungsgesetzes am 14.07.1884 errichtete Aufsichtsbehörde für die zu bildenden Berufsgenossenschaften. Die ursprüngliche Kompetenz wurde in der Reichsversicherungsordnung von 1911 auf die gesamte Reichsversicherung ausgeweitet. Das Reichsversicherungsamt war damit oberste Spruch-, Beschluß- und Aufsichtsbehörde für alle Versicherungsträger. Zuständig für Unfallversicherung war die Abteilung I, für Kranken- und Invalidenversicherung Abteilung II, die interne Verwaltung unterstand dem Zentralbüro. 1929 wurden für die Angestellten-, Knappschafts- und Arbeitslosenver-sicherung eine dritte Abteilung und für die Entlastung aller Abteilungen eine Abteilung Gemeinschaftsgruppe errichtet.
Erschliessungszustand
5 Findbücher (1987-1990, 2004), Karteien
Zitierweise
BArch R 89/...