Generalinspektor für Wasser und Energie
Extent and Medium
Schriftgut
916 Aufbewahrungseinheiten
14,6 laufende Meter
Creator(s)
- Generalbevollmächtigter für die deutsche Energiewirtschaft, 1936-
- Generalinspektor für Wasser und Energie, 1941-1945
Biographical History
Geschichte des Bestandsbildners
Der Generalinspektor für Wasser und Energie (GIWE) wurde durch Erlass vom 29. Juli 1941(vgl. RGBl. 1941 I, S. 467) zur Führung, Neuordnung und Beaufsichtigung des Energieaufbaues und der Energie- und Wasserwirtschaft eingesetzt. Er hatte die Stellung und Befugnisse eines Reichsministers und eines Preußischen Ministers. Seine Behörde war Oberste Reichsbehörde und Preußische Oberste Landesbehörde. Sie bestand bis zum 8. Mai 1945.
Durch denselben Erlass vom 29. Juli 1941 gingen mit wenigen Ausnahmen die Zuständigkeiten des Reichswirtschaftsministeriums auf dem Gebiete der Energiewirtschaft auf den GIWE über. Dieses Aufgabengebiet umfasste im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13. Dez. 1935 (vg. RGBl. 1935 I, S. 1451) alle Organisationsfragen, die energiewirtschaftlichen Großplanungen, Bauvorhaben, Finanzierungsangelegenheiten, Sicherstellung der Gas- und Elektrizitätsversorgung sowie die - über das Gesetz hinausgehenden kriegsbedingten Maßnahmen.
Gleichzeitig wurden dem GIWE die Zuständigkeiten des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft und des Reichsverkehrsministers auf dem Gebiete der Wasserwirtschaft übertagen. Weitere Einzelheiten wurden durch die Erlasse vom 11. Sept. 1941 (vgl. LwRMBl. S. 719 und MBliV. S. 1719) und vom 1. Juni 1942 (vgl. LwRMBl. S. 754) geregelt.
Das Reichsverkehrsministerium blieb für den Verkehr auf den Wasserstraßen zuständig, wie in der Bekanntmachung vom 23. Sept. 1941 (vgl. RMBl. S. 251) festgesetzt wurde.
Die Abgrenzung der Aufgaben auf dem Gebiet des Gesundheits- und Wasserwesens zwischen dem Reichsministerium des Innern und dem GIWE wurde durch den Erlass vom 9. Aug. 1943 (vgl. MBliV. S. 1332, Mbl. Speer S. 87) geregelt.
Zum Generalinspektor für Wasser und Energie wurde durch Erlass vom 29. Juli 1941 (vgl. RGBl. 1941 I, S. 467) der Reichsminister für Bewaffnung und Munition, Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft Dr.-Ing. Fritz T o d t (geb. 1891, gest. 8. Febr. 1942) ernannt.
Durch Bekanntmachung vom 15. Febr. 1942 (vgl. RGBl. 1942 I, S. 80) wurde Nachfolger des tödlich verunglückten Dr. Todt Architekt Dipl.-Ing. Prof. Albert S p e e r (geb. 19. März 1905 – 1. Sept. 1981).
Das Aufgabengebiet des GIWE war in folgende Abteilungen gegliedert:
Zu seinem Geschäftsbereich zählten:
Dem GIWE waren zugeordnet:
Energieversorgung sowie Gas- und Wasserversorgung,
Weiterhin gehörten zum Geschäftsbereich des GIWE folgende Reichsunternehmungen:
Das Energiewirtschaftsgesetz vom 13. Dez. 1935 hatte alle früheren gesetzlichen Bestimmungen dieser Art abgelöst und diente der einheitlichen Führung der Energiewirtschaft (Elektrizität und Gas), dem wirtschaftlichen Einsatz der Energiearten im allgemeinen Interesse, der Sicherung des öffentlichen Einflusses, der Verhinderung volkswirtschaftlich schädlicher Auswirkungen des Wettbewerbs sowie der Förderung von Planungen und Bauvorhaben für den planmäßigen Ausgleich durch Verbundwirtschaft. Im Kriege wurde die Sicherung der allgemeinen Elektrizitäts- und Gasversorgung, insbesondere für die Rüstungsindustrie, in Deutschland und in den besetzten Gebieten zunehmend berücksichtigt.
Mit dem Erlass vom 29. Juli 1941 gingen alle Zuständigkeiten des Reichswirtschaftsministeriums im Bereiche der Energiewirtschaft auf den GIWE über. Seine Hauptaufgabe war es, die gesamte Energiewirtschaft durchgreifend für die Erfordernisse der Kriegswirtschaft zu konzentrieren.
Aus der Amtsübernahme durch Speer (15. Febr. 1942) ergab sich eine immer engere Verknüpfung der energiewirtschaftlichen Aufgaben mit der Rüstungsindustrie. Diese enge Verbindung des GIWE mit dem Reichsministerium für Bewaffnung und Munition hatte auch eine Reihe von organisatorischen Veränderungen zur Folge und führte fast zu einer Aufspaltung der Aufgaben des GIWE.
Die Angelegenheiten der Wasserwirtschaft und Wasserstraßen blieben zwar unverändert. Dagegen sonderten sich die Fragen der Energiewirtschaft (Gas und Elektrizität) bald als selbständig ab. Die Entwicklung begann mit Sparmaßnahmen, die im August 1942 zur Errichtung der Energiestelle beim Rüstungslieferungsamt (im Reichsministerium für Bewaffnung und Munition) führte (vgl. Nachr. Speer 1942 S. 99) und endete im August/September 1943 mit der Bildung des Amtes Energie beim Reichsministerium für Bewaffnung und Munition (vgl. Nachr. Speer, Beilage nach Nr. 31). Dennoch blieb die Energiestelle für Sparmaßnahmen in einzelnen Betrieben weiterhin bestehen, ebenso die durch Erlass vom 11. Dez. 1942 eingerichtete Dienststelle Energieplanung (vgl. Nachr. Speer S. 198).
Das neue Amt Energie erfüllte alle Aufgaben der Lenkung und Führung der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft, die sich aus den Verordnungen vom 3. Sept. 1939 (vgl. RGBl. 1939 I, S. 1607) für die Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung und vom 20. Sept. 1939 (vgl. RGBl. 1939 I, S. 1856.) zur Sicherstellung der Gasversorgung, sowie aus dem Erlass vom 6. Aug. 1943 (vgl. RGBl. 1943 I, S. 479.) für den kriegswirtschaftlich zweckmäßigsten Einsatz der Elektrizitätsbetriebe ergaben. Dem Amt Energie wurden unterstellt die beiden Reichslastverteiler Elektrizität und Gas sowie der Sonderbeauftragte für die Energieeinsparung (Die beiden Reichslastverteiler Elektrizität und Gas sowie der Sonderbeauftragte für die Energieeinsparung wurden berufen durch Verordnung vom 22. Juni 1943 siehe RGBl. 1943 I, S. 366.). Zugeordnet waren die Reichsgruppe Energiewirtschaft mit ihren beiden Wirtschaftsgruppen Energieversorgung und Gas- und Wasserversorgung.
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Von dem Aktenmaterial des GIWE, das einmal beträchtlichen Umfang hatte, sind nur geringe Reste erhalten geblieben. Der größte Teil ist dem Luftkrieg zum Opfer gefallen. Was von den geretteten Resten den Zusammenbruch 1945 überdauert hatte und in amerikanische Hände gefallen war, gelangte 1947 zusammen mit Aktensplittern anderer energiewirtschaftlicher Provenienzen in die Dienststelle des Generallastverteilers für Elektrizität, von da 1955 teilweise in das Bundesministerium für Wirtschaft in Bonn und in das Bundesarchiv in Koblenz. Erst 1957 konnten alle Frankfurter Restbestände im Bundesarchiv vereinigt werden. Dazu kamen 1959 und 1960 noch einige Splitter, die sich unter den von den USA an die Bundesrepublik zurückgegebenen Akten des Reiches befunden haben.
Besonderer Hinweis:
Durch Fahrlässigkeit der US-Truppen geriet die Hauptmasse der Akten zwischen 1945 - 1947 in Berührung mit einer stark gelb färbenden, bitteren, im Übrigen unbekannten Chemikalie. Bei Benutzung der Akten ist daher eine gewisse Vorsicht geboten.
Bestandsbeschreibung
Innerhalb der beiden Hauptgruppen Elektrizitätswirtschaft und Gaswirtschaft nehmen die Bauvorhaben in Deutschland und in den besetzten Gebieten den bedeutendsten Raum ein. Um des Zusammenhangs willen wurden möglichst alle Planungen und Bauvorhaben im Sinne der damaligen Energiepolitik nach Großwirtschaftsräumen geordnet.
Eine Sondergruppe stellen die Akten über die Erforschung und Nutzbarmachung der Windkraft dar.
Im Potsdamer Bestandsteil 46.04 waren die Abteilungen des GIWE Wasserbau- und Gewässeraufsicht (Abt. W I), Generalplanung und technisch-wissenschaftliche Angelegenheiten (Abt. W II), Wasserrecht (Abt. W III) sowie die Abteilung Energiewirtschaft und Akten zur Betriebskrankenkasse Speer überliefert.
Die vorhandenen Akten geben trotz lückenhafter Überlieferung mancherlei Einblicke in den Aufbau und die Pläne für die Neuordnung von Wirtschaft und Industrie im Großdeutschen Reich vom Beginn bis zum Ende der nationalsozialistischen Herrschaft 1933 - 1945. Hierzu sei besonders auf die energiewirtschaftlichen Beziehungen zum Ausland sowie auf die energie- und rüstungswirtschaftliche Nutzbarmachung der besetzten Gebiete einschließlich Italiens hingewiesen.
Zitierweise
BArch R 4604/...