Reichskommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen

Identifier
R 185
Language of Description
German
Dates
1 Jan 1942 - 31 Dec 1945
Level of Description
Collection
Languages
  • German
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Schriftgut

4 Aufbewahrungseinheiten

Creator(s)

Biographical History

Geschichte des Bestandsbildners

Im Juli 1942 ernannte Adolf Hitler seinen Begleitarzt Dr. Karl Brandt zum Bevollmächtigten für das Sanitäts- und Gesundheitswesen, verantwortlich für "Sonderaufgaben und Verhandlungen zum Ausgleich des Bedarfs an Ärzten, Krankenhäusern und Medikamenten usw. zwischen dem militärischen und dem zivilen Sektor"; diese Funktion nutzte Brandt zur Autorisierung der ab 1943 beginnenden sogenannten "Aktion Brandt", dem Mord an Behinderten aus Heil- und Pflegeanstalten zur Kapazitätserweiterung von Ausweichkrankenhäusern in von Luftan‧griffen wenig gefährdeten Gebieten; als Generalkommissar Erweiterung seiner Zuständigkeit durch Führererlass vom 5. September 1943 hinsichtlich der Entwicklung der medizinischen Wissen‧schaft und Forschung sowie der Fertigung und Verteilung von Sanitätsmaterial; erhielt am 25. August 1944 den Titel eines Reichskommissars, seine Dienststelle wurde oberste Reichsbe‧hörde mit Weisungsrecht gegenüber allen staatlichen und Partei-Dienststellen und Organi‧sationen des Sanitäts- und Gesundheitswesens.

Scope and Content

Geschichte des Bestandsbildners

Im Juli 1942 ernannte Hitler seinen Begleitarzt Dr. Karl Brandt zum Bevollmächtigten für das Sanitäts- und Gesundheitswesen, verantwortlich für "Sonderaufgaben und Verhandlungen zum Ausgleich des Bedarfs an Ärzten, Krankenhäusern und Medikamenten usw. zwischen dem militärischen und dem zivilen Sektor". Diese Funktion nutzte Brandt zur Autorisierung der ab 1943 beginnenden sogenannten "Aktion Brandt", dem Mord an Behinderten aus Heil- und Pflegeanstalten zur Kapazitätserweiterung von Ausweichkrankenhäusern in von Luftangriffen wenig gefährdeten Gebieten. Als Generalkommissar Erweiterung seiner Zuständigkeit durch Führererlass vom 05.09.1943 hinsichtlich der Entwicklung der medizinischen Wissenschaft und Forschung sowie der Fertigung und Verteilung von Sanitätsmaterial. Erhielt am 25.08.1944 den Titel eines Reichskommissars, seine Dienststelle wurde oberste Reichsbehörde mit Weisungsrecht gegenüber allen staatlichen und Partei-Dienststellen und Organisationen des Sanitäts- und Gesundheitswesens.

Erschliessungszustand

vorläufiges Findmittel

Zitierweise

BArch R 185/...

Related Units of Description

  • Literatur

  • Winfried Süß: Der beinahe unaufhaltsame Aufstieg des Karl Brandt: Zur Stellung des "Reichskommissars für das Sanitäts- und Gesundheitswesen" im gesundheitspolitischen Machtgefüge des "Dritten Reiches", in: Geschichte der Gesundheitspolitik in Deutschland. Von der Weimarer Republik bis in die Frühgeschichte der "doppelten Staatsgründung", hrsg. von Wolfgang Woelk und Jörg Vögele (Schriften zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte Bd. 73), Berlin 2002, S. 197-224.

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