Oberschiedsgericht für Angestelltenversicherung
Extent and Medium
Schriftgut
136 Aufbewahrungseinheiten
4,7 laufende Meter
Creator(s)
- Oberschiedsgericht für Angestelltenversicherung, 1911-1922
Biographical History
Geschichte des Bestandsbildners
Durch das Gesetz über die Einführung einer Angestelltenversicherung vom 20. Dezember 1911 (RGB1. I 1911, S. 989) wurde gleichzeitig die Gründung des Oberschiedsgerichtes für Angestelltenversicherung beschlossen. Das Oberschiedsgericht mit Sitz in Berlin nahm für das Gebiet des Reichs die Geschäfte der Angestelltenversicherung als oberste Spruch- und Beschlussinstanz wahr. In der Revisionsinstanz entschied es über Urteile der Schiedsgerichte für Angestelltenversicherung, soweit sie zur Revision zugelassen waren. Entscheidungen in Beitragsstreitigkeiten traf das Oberschiedsgericht auf Antrag an Stelle des Schiedsgerichts, wenn es sich um eine noch nicht feststehende Auslegung gesetzlicher Vorschriften von grundsätzlicher Bedeutung handelte. Daneben entschied es als erste und einzige Instanz in einer Reihe von wichtigeren Streitfällen.Das Oberschiedsgericht bestand aus dem Präsidenten (bzw. seinem Stellvertreter), aus beamteten Beisitzern (z.T. ständige Mitglieder des Reichsversicherungsamtes, teils richterliche Beamte) und den ehrenamtlichen Beisitzern aus dem Kreis der Arbeitgeber und Angestellten. Das Oberschiedsgericht entschied in der Zusammensetzung von 7 Mitgliedern (Präsident, 2 Mitglieder des Reichsversicherungsamts, 2 richterliche Beamte und je ein Vertreter der Arbeitgeber und Angestellten). Die Entscheidungen des Oberschiedsgerichts waren endgültig.Mit Wirkung vom 1. Januar 1923 wurde dem Reichsversicherungsamt, an Stelle der früheren Oberschiedsgerichte für die Angestellten, die Rechtsprechung in Angelegenheiten der Angestelltenversicherung als oberste Spruch- und Beschlussstelle übertragen
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Mit der 1911 erfolgten Einführung einer Angestelltenversicherung wurde gleichzeitig ein Oberschiedsgericht für Angestelltenversicherung als oberster Spruch- und Beschlussinstanz errichtet. Zum 01.01.1923 ging diese Funktion dann auf das Reichsversicherungsamt über, das offenbar auch die Unterlagen des aufgelösten Oberschiedsgerichts übernahm.
Die heute überlieferten Akten wurden 1979 vom Bundesversicherungsamt als der Rechtsnachfolgerin des Reichsversicherungsamts an das Bundesarchiv in Koblenz abgegeben. Dass sie eine eigenständige Provenienz bildeten, wurde erst im Zuge der Bewertung des Bestandes R 89 Reichsversicherungsamt festgestellt, und ein eigener Bestand (R 158) für sie gebildet.
Erschliessungszustand
Online-Findbuch
Zitierweise
BArch R 158/...