Reichssippenamt
Extent and Medium
Schriftgut
1354 Aufbewahrungseinheiten
Creator(s)
- Reichssippenamt (RSA), 1940-1945
- Reichsstelle für Sippenforschung (RfS), 1935-1940
Biographical History
Geschichte des Bestandsbildners
Organisation
Beginnend mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 wurden im Dritten Reich durch eine Reihe von Rechtsverordnungen die Einstellung in den Staatsdienst und die staatliche Approbation von dem Nachweis der "arischen" Abstammung abhängig gemacht. Zur Begutachtung und Ergänzung der Nachweise musste eine zentrale staatliche Stelle geschaffen werden.
Am 18. April 1933 wurde die Stelle des Sachverständigen für Rasseforschung beim Reichsministerium des Innern eingerichtet. Als Sachverständiger für Rasseforschung wurde der bisherige Leiter der NS-Auskunft bei der Reichsleitung der NSDAP, Dr. Achim Gercke, bestellt (vgl. Ministerialblatt für die Preußische innere Verwaltung 1933, S. 359). Seit dem 15. Oktober 1934 befand sich auch die Leitung des neu gegründeten Amtes für Sippenforschung der NSDAP, das aus der NS-Auskunft bei der Reichsleitung der NSDAP hervorgegangen war, in der Hand des Sachverständigen für Rasseforschung.
Die Dienststelle des Sachverständigen für Rasseforschung wurde am 5. März 1935 in Reichsstelle für Sippenforschung (RfS) umbenannt und blieb weiterhin der Dienstaufsicht des Geschäftsbereichs der Abt. I des Reichsministeriums des Innern unterstellt. Anstelle des zurückgetretenen Dr. Gercke wurde am 18. März 1935 Dr. Kurt Mayer ernannt. Dr. Mayer war 1933 zum Rasse- und Siedlungshauptamt-SS nach Berlin gekommen und dort Hauptabteilungschef und Sachbearbeiter für Rassefragen (R 1509/1007). Am 1. April 1935 wurde er auch Reichsamtsleiter des Amtes für Sippenforschung der NSDAP. Die Ernennung Dr. Mayers zum Direktor der RfS hatte weitreichende Personalveränderungen zur Folge. Die Dr. Gercke nahestehenden Personen wurden vorläufig beurlaubt und später aus dem Dienst entfernt
(R 1509/1007).
Nach dem Geschäftsverteilungsplan der RfS vom 1. Mai 1936 war die Dienststelle zunächst in 7 Abteilungen gegliedert. Als 8. Abteilung war das Amt für Sippenforschung der NSDAP angegliedert (R 1509/1008). Kurz darauf erfolgte eine grundlegende Änderung der Organisation. Die RfS hatte nach dem Geschäftsverteilungsplan vom 1. Oktober 1936 nur noch 5 Abteilungen (R 1509/1007):
Zentralabteilung: Personal- und Verwaltungsangelegenheiten
I. Abteilung: Abstammungsnachweis
II. Abteilung: Urkundliche Abstammungsprüfung
III. Abteilung: Schriftdenkmalschutz
IV. Abteilung: Archiv
Dieser Geschäftsverteilungsplan wurde im Wesentlichen beibehalten. Die einzigen größeren Änderungen, neben der Umbenennung einzelner Aufgabengebiete, waren die Zusammenlegung der Abteilungen I und II am 2. Oktober 1939 (R 1509/1020) und die Einrichtung einer Zahlstelle für die zahlreichen Einnahmen an Gebühren für Gutachten (R 2301/6706).
Mit der Okkupation Österreichs war die Einrichtung einer Zweigstelle in Wien verbunden. Sie wurde mit Wirkung vom 1. Juni 1938 beim "Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich" unter Leitung von Dr. Schultze-Naumburg eingerichtet und nahm im gesamten Gebiet der "Ostmark" die gleichen Aufgaben wie die Reichsstelle wahr. Alle Grundsatz-, Personal- und Haushaltsfragen wurden von der Dienststelle in Berlin entschieden. Die Auflösung der Zweigstelle Wien erfolgte am 31. Mai 1940 aufgrund des Erlasses Adolf Hitlers vom 28. August 1939 über die "Vereinfachung der Verwaltung".
Die RfS wurde am 12. November 1940 in Reichssippenamt (RSA) umbenannt, ohne dass es zu wesentlichen Änderungen in der Geschäftsverteilung bzw. zu Personalveränderungen kam. Leiter des RSA blieb bis Kriegsende Dr. Mayer.
Aufgaben
Die ursprüngliche Aufgabe der Dienststelle war die Prüfung von Abstammungsnachweisen auf Antrag von Behörden und Parteidienststellen. Es wurden aber auch auf Antrag von Privatpersonen Bescheinigungen über die rassische Einordnung ausgestellt. Die Nachprüfung geschah in der Regel aufgrund der vorgelegten Urkunden und Dokumente. Falls nach Abschluss der Abstammungsprüfung noch Zweifel an der Abstammung bestanden, konnte von der RfS bzw. dem RSA eine erb- und rassenkundliche Untersuchung bei einem anthropologischen Institut veranlasst werden (Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern 1937, S. 1425). Die Entscheidungen der RfS hießen zunächst "Gutachten". Mit dem Runderlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 21. September 1936 wurde die Bezeichnung "Abstammungsbescheid" festgelegt (Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern 1936, S. 1276). Abstammungsbescheide galten als vollgültige Abstammungsnachweise. Sie konnten aufgrund von ermittelten Urkunden aufgehoben oder geändert werden. Gegen einen Abstammungsbescheid war eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Reichsminister des Innern möglich. Durch Aufhebung zahlreicher negativer Abstammungsbescheide durch das Reichsministerium des Innern kam es zu Divergenzen zwischen der RfS und dem vorgesetzten Ministerium (R 1509/1021). Wegen der starken Überlastung der RfS verfügte der Reichs- und Preußische Minister des Innern in einem Runderlass vom 6. Juli 1936, dass von der RfS nur dann ein Gutachten einzuholen sei, wenn nach Ausschöpfung aller Prüfungsmöglichkeiten noch immer begründete Zweifel an der Abstammung beständen. Notwendige Gutachten bei Einbürgerungsverfahren sollten etwa nur dann angefordert werden, wenn eine Weiterverfolgung des Antrags überhaupt in Frage kam (Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern 936, S. 951).
Neben der Abstammungsprüfung gehörten nach einer Aufstellung vom Oktober 1940 noch folgende Aufgaben in die Zuständigkeit der Behörde (R 1509/1011):
· Sippenkundlicher Schriftdenkmalschutz:
Dazu gehörte die Erfassung und Sicherstellung aller für die Familienforschung wichtigen Quellen. Besonderer Wert wurde dabei auf die Kirchenbücher gelegt, deren Verfilmung und Verkartung entweder von
der Dienststelle selbst durchgeführt oder von ihr unterstützt wurden. Der RfS bzw. dem RSA wurden Filme der aufgenommenen Kirchenbücher zur Verfügung gestellt, die zunächst im Filmarchiv der
Dienststelle (Berlin, Oranienburger Str. 28) eingelagert und 1943/44 in den Berlepsch-Schacht des Kalibergwerks bei Staßfurt ausgelagert wurden (R 1509/1596).
· Förderung der "deutschen Sippenkunde" und Zusammenarbeit mit dem Reichs-verband der Sippenforscher und Heraldiker;
· Verwaltung und Aufbewahrung jüdischer sippenkundlicher Quellen:
· Die Dienststellen der Sicherheitspolizei und des SD, die staatlichen Dienststellen und die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland wurden angewiesen, jüdische Personenstandsregister und Archivalien,
· die sich in ihrem Besitz befanden, an die RfS bzw. das RSA bzw. die dem RSA unterstellte Zentralstelle für jüdische Personenstandsregister zur Auswertung und Aufbewahrung zu übergeben. Mit der
· Einziehung und Auswertung der jüdischen Register konnte das RSA auch Gausippenämter beauftragen.
· Führung der amtlichen Juden- und Mischlingskartei;
· Vorbereitung der staatlichen Sippenamtsverwaltung sowie Aufsicht über die Sippenkanzleien und die zumeist erst Anfang der 40er Jahre errichteten staatlichen Gau- bzw. Landessippenämter.
Die Diensträume der RfS befanden sich ursprünglich in Berlin NW 7, Schiffbauerdamm 26. Spätestens ab August 1943 waren Teile der Dienststelle auch im Archivgebäude des RSA in Berlin N 4, Oranienburger Str. 28, untergebracht. Auslagerungsstellen für Unterlagen und Filme des RSA waren Stollen des Salzbergwerks Staßfurt und das Schloss Rathsfeld (R 1509/1046; 1611a).
Beginnend mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 wurden im Dritten Reich durch eine Reihe von Rechtsverordnungen die Einstellung in den Staatsdienst und die staatliche Approbation von dem Nachweis der "arischen" Abstammung abhängig gemacht. Zur Begutachtung und Ergänzung der Nachweise musste eine zentrale staatliche Stelle geschaffen werden.
Am 18. April 1933 wurde die Stelle des Sachverständigen für Rasseforschung beim Reichsministerium des Innern eingerichtet. Als Sachverständiger für Rasseforschung wurde der bisherige Leiter der NS-Auskunft bei der Reichsleitung der NSDAP, Dr. Achim Gercke, bestellt (vgl. Ministerialblatt für die Preußische innere Verwaltung 1933, S. 359). Seit dem 15. Oktober 1934 befand sich auch die Leitung des neu gegründeten Amtes für Sippenforschung der NSDAP, das aus der NS-Auskunft bei der Reichsleitung der NSDAP hervorgegangen war, in der Hand des Sachverständigen für Rasseforschung.
Die Dienststelle des Sachverständigen für Rasseforschung wurde am 5. März 1935 in Reichsstelle für Sippenforschung (RfS) umbenannt und blieb weiterhin der Dienstaufsicht des Geschäftsbereichs der Abt. I des Reichsministeriums des Innern unterstellt. Anstelle des zurückgetretenen Dr. Gercke wurde am 18. März 1935 Dr. Kurt Mayer ernannt. Dr. Mayer war 1933 zum Rasse- und Siedlungshauptamt-SS nach Berlin gekommen und dort Hauptabteilungschef und Sachbearbeiter für Rassefragen (R 1509/1007). Am 1. April 1935 wurde er auch Reichsamtsleiter des Amtes für Sippenforschung der NSDAP. Die Ernennung Dr. Mayers zum Direktor der RfS hatte weitreichende Personalveränderungen zur Folge. Die Dr. Gercke nahestehenden Personen wurden vorläufig beurlaubt und später aus dem Dienst entfernt
(R 1509/1007).
Nach dem Geschäftsverteilungsplan der RfS vom 1. Mai 1936 war die Dienststelle zunächst in 7 Abteilungen gegliedert. Als 8. Abteilung war das Amt für Sippenforschung der NSDAP angegliedert (R 1509/1008). Kurz darauf erfolgte eine grundlegende Änderung der Organisation. Die RfS hatte nach dem Geschäftsverteilungsplan vom 1. Oktober 1936 nur noch 5 Abteilungen (R 1509/1007):
Zentralabteilung: Personal- und Verwaltungsangelegenheiten
I. Abteilung: Abstammungsnachweis
II. Abteilung: Urkundliche Abstammungsprüfung
III. Abteilung: Schriftdenkmalschutz
IV. Abteilung: Archiv
Dieser Geschäftsverteilungsplan wurde im Wesentlichen beibehalten. Die einzigen größeren Änderungen, neben der Umbenennung einzelner Aufgabengebiete, waren die Zusammenlegung der Abteilungen I und II am 2. Oktober 1939 (R 1509/1020) und die Einrichtung einer Zahlstelle für die zahlreichen Einnahmen an Gebühren für Gutachten (R 2301/6706).
Mit der Okkupation Österreichs war die Einrichtung einer Zweigstelle in Wien verbunden. Sie wurde mit Wirkung vom 1. Juni 1938 beim "Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich" unter Leitung von Dr. Schultze-Naumburg eingerichtet und nahm im gesamten Gebiet der "Ostmark" die gleichen Aufgaben wie die Reichsstelle wahr. Alle Grundsatz-, Personal- und Haushaltsfragen wurden von der Dienststelle in Berlin entschieden. Die Auflösung der Zweigstelle Wien erfolgte am 31. Mai 1940 aufgrund des Erlasses Adolf Hitlers vom 28. August 1939 über die "Vereinfachung der Verwaltung".
Die RfS wurde am 12. November 1940 in Reichssippenamt (RSA) umbenannt, ohne dass es zu wesentlichen Änderungen in der Geschäftsverteilung bzw. zu Personalveränderungen kam. Leiter des RSA blieb bis Kriegsende Dr. Mayer.
Die ursprüngliche Aufgabe der Dienststelle war die Prüfung von Abstammungsnachweisen auf Antrag von Behörden und Parteidienststellen. Es wurden aber auch auf Antrag von Privatpersonen Bescheinigungen über die rassische Einordnung ausgestellt. Die Nachprüfung geschah in der Regel aufgrund der vorgelegten Urkunden und Dokumente. Falls nach Abschluss der Abstammungsprüfung noch Zweifel an der Abstammung bestanden, konnte von der RfS bzw. dem RSA eine erb- und rassenkundliche Untersuchung bei einem anthropologischen Institut veranlasst werden (Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern 1937, S. 1425). Die Entscheidungen der RfS hießen zunächst "Gutachten". Mit dem Runderlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 21. September 1936 wurde die Bezeichnung "Abstammungsbescheid" festgelegt (Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern 1936, S. 1276). Abstammungsbescheide galten als vollgültige Abstammungsnachweise. Sie konnten aufgrund von ermittelten Urkunden aufgehoben oder geändert werden. Gegen einen Abstammungsbescheid war eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Reichsminister des Innern möglich. Durch Aufhebung zahlreicher negativer Abstammungsbescheide durch das Reichsministerium des Innern kam es zu Divergenzen zwischen der RfS und dem vorgesetzten Ministerium (R 1509/1021). Wegen der starken Überlastung der RfS verfügte der Reichs- und Preußische Minister des Innern in einem Runderlass vom 6. Juli 1936, dass von der RfS nur dann ein Gutachten einzuholen sei, wenn nach Ausschöpfung aller Prüfungsmöglichkeiten noch immer begründete Zweifel an der Abstammung beständen. Notwendige Gutachten bei Einbürgerungsverfahren sollten etwa nur dann angefordert werden, wenn eine Weiterverfolgung des Antrags überhaupt in Frage kam (Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern 936, S. 951).
Neben der Abstammungsprüfung gehörten nach einer Aufstellung vom Oktober 1940 noch folgende Aufgaben in die Zuständigkeit der Behörde (R 1509/1011):
· Sippenkundlicher Schriftdenkmalschutz:
Dazu gehörte die Erfassung und Sicherstellung aller für die Familienforschung wichtigen Quellen. Besonderer Wert wurde dabei auf die Kirchenbücher gelegt, deren Verfilmung und Verkartung entweder von
der Dienststelle selbst durchgeführt oder von ihr unterstützt wurden. Der RfS bzw. dem RSA wurden Filme der aufgenommenen Kirchenbücher zur Verfügung gestellt, die zunächst im Filmarchiv der
Dienststelle (Berlin, Oranienburger Str. 28) eingelagert und 1943/44 in den Berlepsch-Schacht des Kalibergwerks bei Staßfurt ausgelagert wurden (R 1509/1596).
· Förderung der "deutschen Sippenkunde" und Zusammenarbeit mit dem Reichs-verband der Sippenforscher und Heraldiker;
· Verwaltung und Aufbewahrung jüdischer sippenkundlicher Quellen:
· Die Dienststellen der Sicherheitspolizei und des SD, die staatlichen Dienststellen und die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland wurden angewiesen, jüdische Personenstandsregister und Archivalien,
· die sich in ihrem Besitz befanden, an die RfS bzw. das RSA bzw. die dem RSA unterstellte Zentralstelle für jüdische Personenstandsregister zur Auswertung und Aufbewahrung zu übergeben. Mit der
· Einziehung und Auswertung der jüdischen Register konnte das RSA auch Gausippenämter beauftragen.
· Führung der amtlichen Juden- und Mischlingskartei;
· Vorbereitung der staatlichen Sippenamtsverwaltung sowie Aufsicht über die Sippenkanzleien und die zumeist erst Anfang der 40er Jahre errichteten staatlichen Gau- bzw. Landessippenämter.
Die Diensträume der RfS befanden sich ursprünglich in Berlin NW 7, Schiffbauerdamm 26. Spätestens ab August 1943 waren Teile der Dienststelle auch im Archivgebäude des RSA in Berlin N 4, Oranienburger Str. 28, untergebracht. Auslagerungsstellen für Unterlagen und Filme des RSA waren Stollen des Salzbergwerks Staßfurt und das Schloss Rathsfeld (R 1509/1046; 1611a).
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Bestandsgeschichte
Das Schicksal des Bestandes war bestimmt durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges.
Vom Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz wurden im September 1946 Akten des Reichssippenamtes aus der Jüdischen Synagoge in Berlin, Oranienburger Straße 28, übernommen. Im Rahmen der Bestandsabgrenzung mit dem Bundesarchiv wurde 1972 der größte Teil dieser Akten an dessen Dienststelle in Koblenz übergeben. Es handelte sich dabei um Unterlagen aus der Abteilung III zum Schriftdenkmalschutz, zur Förderung der deutschen Sippenkunde, zur Aufsicht über Gau- bzw. Landessippenämter und Sippenkanzleien sowie um Unterlagen über Personal- und Verwaltungsangelegenheiten aus der Zentralabteilung. Die Akten wurden in Koblenz unter der Bestandsignatur R 39 geführt und waren über ein 1983 erstelltes Findbuch zugänglich. Im Koblenzer Teilbestand befanden sich auch die von der Firma Gatermann, Duisburg-Hamborn, in den letzten Kriegsmonaten in der Ausweichstelle Schloss Rathsfeld am Kyffhäuser aufgenommenen und bei Kriegsende von ihr geretteten Filme jüdischer Matrikel aus Orten auf dem Gebiet der späteren DDR und den vormals deutschen Gebieten östlich der Oder und Neiße, die 1958 vom Personenstandsarchiv in Brühl übergeben worden waren. Zu den Filmen lag ein Verzeichnis vor, das die Bestandssignatur R 39 Anhang "Personenstandsregister jüdischer Gemeinden aus Mittel- und Ostdeutschland" erhielt. Filme mit jüdischen Matrikeln aus dem Gebiet der Bundesrepublik gelangten nicht ins Bundesarchiv, sondern in die zuständigen Landesarchive.
Im Geheimen Staatsarchiv blieben Akten zurück, die die Erfassung und Sicherung genealogischer Quellen in den vormals preußischen Provinzen östlich der Elbe und die Zusammenarbeit mit genealogischen Vereinen betrafen. Der Bestand trug im Geheimen Staatsarchiv die Signatur Rep. 309. Diese Unterlagen wurden dem Bundesarchiv im August 2001 mit einem Verzeichnis übergeben.
Akten des Reichssippenamtes gelangten auch in das ehemalige Deutsche Zentralarchiv in Potsdam (später: Zentrales Staatsarchiv der DDR). Ein exakter Nachweis über den Zeitpunkt des Zugangs dieses Teilbestandes konnte bislang nicht aufgefunden werden. Es ist anzunehmen, dass er zusammen mit Beständen jüdischer Gemeinden und der Reichsvereinigung der Juden Mitte der 1960er Jahre von der Jüdischen Gemeinde Berlin ins Archiv übergeben wurde. Der Teilbestand umfasste v.a. Unterlagen zur Sicherung und Verfilmung von Kirchenbüchern und anderen Personenstandsunterlagen, Unterlagen zu Abstammungsprüfungen sowie Personalakten von Mitarbeitern. Die Akten waren unter der Bestandssignatur 15.09 in einem vorläufigen Findbuch erfasst, das nach einer Neuverzeichnung des Bestandes 1990 durch eine Findkartei ersetzt wurde.
Dem Bestand zugeordnet wurden die "Ergänzungskarten für Angaben über Abstammung und Vorbildung" aus der Volkszählung vom 17. Mai 1939, die 1983 vom Dokumentationszentrum der Staatlichen Archivverwaltung der DDR übernommen wurden. Die Ergänzungskarten waren über Ortsverzeichnisse zugänglich. Mitte der 90er Jahre wurde im Bundesarchiv mit der computergestützten Erfassung der Karten begonnen. Seit Anfang 2001 steht die Datenbank im Benutzersaal des Bundesarchivs in Berlin für Recherchen an diesem Datenbestand zur Verfügung.
Archivische Bewertung und Bearbeitung
Im Zuge der Erfassung der verschiedenen Findmittel in der Datenbank des Bundesarchivs erfolgte in den Jahren 2004 bis 2010 eine Überarbeitung des Gesamtbestandes. Als Grundlage dienten dabei die bisherigen Findmittel, die durch Frau Meiburg (Findbuch, Koblenz 1883), Frau Dr. Grahn (Findkartei, Potsdam 1990) und durch das Geheime Staatsarchiv (Verzeichnis) erstellt worden waren.
Die Akten des Koblenzer Teilbestandes sowie die vom Geheimen Staatsarchiv übernommenen Akten wurden umsigniert und mit dem ehemaligen Potsdamer Teilbestand zusammengeführt. Die Koblenzer Akten sind heute an den Signaturen ab R 1509/1001, die Akten des Geheimen Staatsarchivs an den Signaturen ab R 1509/2001 erkennbar. Auf eine komplette Neusignierung wurde verzichtet.
Eine neue Klassifikation, die sich hauptsächlich an Sachzusammenhängen orientiert, wurde erstellt. Eine Gliederung nach Akten- bzw. Geschäftsverteilungsplan wäre auf Grund der sehr unterschiedlichen Vorerschließung der bisherigen Teilbestände nur mit einer völligen Neuverzeichnung des Bestandes möglich gewesen.
Im Laufe der Bearbeitung wurden neue Bandreihen und Serien erstellt und eine Neuordnung des Bestandes vorgenommen. Akten mit Abstammungsunterlagen wurden ausgewertet und namentlich erschlossen.
Kassationen wurden nicht vorgenommen.
Abgaben erfolgten in verschiedenen Zeiträumen an die Deutsche Zentralstelle für Genealogie. Von besonderer Bedeutung sind hierbei v.a. folgende Unterlagen:
· Filme und Kopien von Kirchenbüchern südosteuropäischer Pfarreien sowie von Personenstandsregistern und Kirchenbüchern aus dem ehemaligen Reichsgau Danzig-Westpreußen, dem Bezirk Bialystok, dem Kreis Sudauen und dem Generalgouvernement (Abgabe 2005);
· Personenstandsregister jüdischer Gemeinden aus Mittel- und Ostdeutschland (Abgabe 2010);
· Sippschaftstafeln Moordorf (Abgabe 2010).
Bereits 1965 waren Originalkirchenbücher, Filme von Kirchenbüchern und familiengeschichtliche Sammlungen des Reichssippenamtes von der Staatlichen Archivverwaltung der DDR an die Deutsche Zentralstelle für Genealogie übergeben worden.
Bestandsbeschreibung
Der Hauptteil der Überlieferung des im Bundesarchiv vorliegenden Bestandes bezieht sich auf den Schriftdenkmalschutz. Die Akten betreffen v.a. die Sicherung, Restaurierung und Verfilmung von Kirchenbüchern und anderen genealogischen Quellen.
Die Hauptaufgabe der Behörde, die Abstammungsprüfung, ist sowohl durch Grundsatzvorgänge als auch durch einzelne Abstammungsbescheide und Beschwerden dagegen dokumentiert.
Des Weiteren finden sich Unterlagen über die Tätigkeit der Sippenämter, Sippenkanzleien, sippenkundlichen Vereine und Sippenforscher sowie zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden.
Zu den überlieferten Akten über Organisations-, Verwaltungs- und Personalangelegenheiten gehören v.a. Unterlagen zum Dienstbetrieb, zu Haushalts- und Kassenangelegenheiten sowie Personalakten von Mitarbeitern.
Einen besonderen Stellenwert besitzen die "Ergänzungskarten für Angaben über Abstammung und Vorbildung" aus der Volkszählung vom 17. Mai 1939, die Auskunft über die Zahl der jüdischen Einwohner nach dem Ergebnis der Volkszählung geben. Ungefähr 80 Prozent der ursprünglich vorhandenen Karten sind überliefert.
Zitierweise
BArch R 1509/...