Roter Koffer
Web Source
Extent and Medium
Sammlung
26 Aufbewahrungseinheiten
Creator(s)
- Ministerium für Staatssicherheit, 1950-1990
Scope and Content
Bestandsbeschreibung
Roter Koffer
Findbuch zum Mikrofilme mit Materialien aus dem Panzerschrank von Erich Mielke, Minister für Staatssicherheit der DDR
Filmnummern: 83286 und 83287
Entstehungsgeschichte:
Der Weg des Koffers: Anfang 1990 wurde der Koffer mit Inhalt in einem Panzerschrank im Büro des früheren Ministers für Staatssicherheit Erich Mielke durch den Generalstaatsanwalt der DDR im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Erich Mielke beschlagnahmt. Am 3.10.1990 nach Auflösung der Behörde des Generalstaatsanwalts der DDR ging der Koffer an das Gemeinsame Landeskriminalamt (GLKA) Berlin, das ihn noch im Oktober an den Generalbundesanwalt in Karlsruhe weitergab. In einer Pressemitteilung des Generalbundesanwaltes teilte dieser am 15.11.1990 mit, dass er den Koffer am 31.10. übernommen hat. Die darin enthaltenen Akten gäben aber keinen Hinweis auf eine Zusammenarbeit von Erich Honecker mit dem NS-Regime und deshalb werde die Überstellung der Vorgänge an das Bundesarchiv veranlasst. Daraufhin fragte das Bundesarchiv am 30.11.1990 in Karlsruhe nach und erhielt die Auskunft, dass die Unterlagen sich derzeit beim Bundesminister der Justiz befinden, nach ihrer Rückkehr aber sofort dem Bundesarchiv übergeben werden sollen. Kurz danach wird mitgeteilt, dass man den Justizminister gebeten habe, die Unterlagen nach Einsichtnahme direkt an das Bundesarchiv abzugeben. Am 24. Juli 1991 teilt das Bundesministerium der Justiz mit, dass die Unterlagen voraussichtlich im Herbst übergeben werden können. Am 10.8.1995 teilte des Bundesjustizministerium mit, dass der Koffer abgeholt werden kann. Nach der Übernahme wurde im Bundesarchiv entschieden, den Koffer zunächst in seiner Zusammenstellung zu belassen, um den Entstehungszusammenhang zu wahren und erkennbar zu halten. Im Juni 2003 wurde eine Vereinbarung zwischen dem Bundesarchiv und der Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR über die Zuordnung der Materialien zu den Ursprungsbeständen getroffen und festgelegt, dass der gesamte Kofferinhalt im Zusammenhang verfilmt wird und der Film in beiden Häusern für die Benutzung bereitgestellt wird, die Unterlagen selbst aber nach ihrer Entstehung in die jeweiligen Archivgutbestände in beiden Behörden aufgenommen werden.
Bestandsgeschichte:
Zur Bestandsgeschichte: In dem Koffer wurden im Büro Erich Mielkes Akten und Unterlagen aus verschiedenen, teilweise bereits archivierten Beständen vor allem des Zentralen Staatsarchivs der DDR, die an das Zentrale Parteiarchiv der SED ausgeliehen worden waren, über die politische Vergangenheit von Erich Honecker zusammengestellt. Das waren vor allem die Akten eines Prozesses vor dem Volksgerichtshof aus den dreißiger Jahren, bei dem Erich Honecker zusammen mit anderen der Vorbereitung zum Hochverrat angeklagt war und zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt wurde. Der Bestand mit den Akten des Oberreichsanwalts beim Volksgerichtshof war - wie anderes Archivgut auch - bei Kriegsende 1945 von der Roten Armee beschlagnahmt und nach Moskau verbracht worden. Mitte der 50er Jahre wurden die Akten an die Archive der DDR zurückgegeben. Von dort sind sie mehrfach für wissenschaftliche Aufarbeitung an das Zentrale Parteiarchiv der SED (ZPA) ausgeliehen worden und wurden bei einer dieser Gelegenheiten dort verfilmt. Unter Signatur NJ 7, Bd.1-11 wurden Papierkopien der Filme im ZPA archiviert. Soweit Materialien und Filme aus ehemaligen Reichsbeständen im Zentralen Parteiarchiv der SED vorhanden waren, wurden sie am 3. Mai 1990 an das Zentrale Staatsarchiv der DDR, Potsdam, das nach dem 3. Oktober in das Bundesarchiv integriert wurde, übergeben. Auf diesem Weg sind auch die Kopien der Aktenbände über Honecker in das Bundesarchiv gelangt. Sie wurden seitdem unter der Signatur NJ 7 für die Benutzung bereitgestellt. Im Ministerium für Staatssicherheit wurden zwei weitere Schriftstücke aus anderen Beständen dem Material im Roten Koffer hinzugefügt. Die ursprünglichen Zusammenhänge wurden dabei nicht dokumentiert. Außerdem wurden maschinenschriftliche Auswertungen der Akten des Volksgerichtshofs angefertigt, in denen die Namen nachträglich mit Handschrift eingefügt wurden. Diese Auswertungen befanden sich ebenfalls in dem Koffer.
Erschließungsinformationen:
Zur Erschließung: Der Inhalt des Roten Koffers wird mit Hilfe dieses Findbuchs im Zusammenhang beschrieben, um auch nach Übernahme der Materialien in ihre Ursprungszusammenhänge die Zusammenstellung durch das MfS nachvollziehbar zu erhalten.
Bewertungsinformationen:
Zur Vollständigkeit: Von dem im Koffer aufgefundenen Material wurde nichts vernichtet. Es scheint auch keine Vernichtung vor oder Verluste nach der Beschlagnahmung gegeben zu haben. Auch Doppelstücke, etwa des Urteils oder der Anklageschrift, wurden beim Bestand gelassen.
Inhaltliche Charakterisierung
Das Findbuch "Roter Koffer" beschreibt Unterlagen, die im Büro Erich Mielkes zusammengestellt wurden. Sie umfassen Akten zum Prozess Erich Honeckers als illegaler KJVD-Funktionär in den 30er Jahren aus den Beständen des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof und des Reichsjustizministeriums sowie Material aus dem Bestand des Büros Walter Ulbricht und eine damals aktuelle Notiz aus dem MfS. Dazu kamen Auswertungen der Prozessmaterialien, die offensichtlich bei der Zusammenstellung dieser Unterlagen angefertigt wurden. Die Materialien werden nach der Verfilmung des Kofferinhaltes wieder in die ursprünglichen Bestände eingegliedert und befinden sich dann zum Teil im Bundesarchiv und zum Teil in der Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Beide Behörden haben sich darauf geeinigt, alle früher im Koffer aufbewahrten Unterlagen zusammen zu verfilmen und den Film nach den für das jeweilige Material geltenden Benutzungsbestimmungen in beiden Häusern für die Benutzung bereit zu stellen. Der Bestand "Roter Koffer" existiert deshalb weiterhin als Film, auch wenn er in dieser Zusammenstellung nicht in einem Magazin vorhanden ist. Der Koffer selbst wird als Dauerleihgabe des Bundesarchivs von der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen verwahrt und bei Ausstellungen präsentiert.
Erschließungszustand
Zur Benutzung des Materials:
Die Materialien werden in dem hier beschriebenen Zusammenhang verfilmt, um die Art der Zusammenstellung beim Minister für Staatssicherheit Erich Mielke evident zu erhalten. Der Film kann sowohl im Bundesarchiv in Berlin wie in der Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik benutzt werden.
Die verfilmten Unterlagen sind in der Reihenfolge des ursprünglichen Beschlagnahmeprotokolls des Gemeinsamen Landeskriminalamtes nummeriert. Als Endprovenienz sind die Signaturen der zurückgeführten Unterlagen in den jeweiligen Beständen angegeben, mit denen sie nach besonderer Genehmigung bestellt werden können. Die Benutzung der Originalunterlagen ist aus Erhaltungsgründen eingeschränkt. Den Filmaufnahmen geht jeweils ein Deckblatt voraus, das die vollständigen Angaben zur Erschließung enthält.
Vorarchivische Ordnung
Zum Bestand:
Die Unterlagen, die in diesem Findbuch beschrieben sind, wurden im Ministerium für Staatssicherheit zusammengeführt und in einem roten Plastikkoffer im Panzerschrank im Büro Erich Mielkes aufbewahrt. Es handelt sich dabei um eine Art Selekt mit Unterlagen aus anderen, größtenteils bereits vorher archivierten Beständen, vor allem aus dem Bestand der Akten des Oberreichsanwalts beim Volksgerichtshofs im Zentralen Staatsarchiv der DDR. Die Zusammenstellung umfasst Unterlagen zur politischen und persönlichen Vergangenheit Erich Honeckers.
Umfang, Erläuterung
2 Mikrofilme
Zitierweise
BArch DS 1-F/...