Nicht angeführt (Verhängung von Schutzhaft).
Extent and Medium
Art: Vervielfältigung
Creator(s)
- Willy Litzenberg, Nürnberg
Scope and Content
Aussage des oben Genannten, der zuletzt Leiter des Referats IV A 1b im Reichssicherheitshauptamt war.Den Leitern der Staatspolizei(leit)stellen stand das Recht zu, kurzfristige Schutzhaft zu verhängen (bis zu 56 Tagen). Darüber hinausgehende Schutzhaft musste beim Reichssicherheitshauptamt beantragt werden. Anordnung bzw. Unterschrift der Schutzhaft konnte nur durch den Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes erfolgen.