Befehl des Reichsführers-SS gegen unsoldatisches Fluchen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Vervielfältigung
Creator(s)
- Chef der Orpo, veröffentlicht in BefBLO, Seite 44
Scope and Content
Adressat: alle Dienststellen und Einheiten der OrpoBekanntgabe des Befehls Reichsführer-SS vom 20.08.1944Reichs- und Volksdeutsche haben eine gerichtliche oder die Todesstrafe (im Wiederholungsfall) zu erwarten, wenn sie die Mutter eines anderen verfluchenNichtdeutsche werden disziplinarisch bestraft.