Rechtserziehung; hier: Änderung des § 65 MStGB.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Vervielfältigung
Creator(s)
- Chef der Orpo, veröffentlicht in BefBLO, Seite 418
Scope and Content
Adressat: alle Polizei-Behörden und DienststellenMit einer Bestrafung wegen unerlaubter Entfernung hat der jenige zu rechnen, der länger als einen Tag (bisher drei Tage) seiner Truppe oder Dienststellen fernbleibt.