Anordnung von Exekutionen.
Extent and Medium
Art: FF/O
Creator(s)
- Reichsführer-SS
Acquisition
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen Ludwigsburg
Scope and Content
Adressat: Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes u. a.Regelung für die Anordnung von Exekutionen:1. Im Reichsgebiet:a) Anordnung von Exekutionen von Reichsdeutschen.b) Exekutionen von Fremdvölkischen2. In den bes. Gebieten einschl. GGa) Exekution von Reichsdeutschenb) Exekution von Fremdvölkischen(Genaue Anordnungen zu den einzelnen Abschnitten).