Erschießung von 3 luxemburgischen Flüchtlingen durch ein Sonderkommando des Zuchthauses und Strafgefängnisses Siegburg.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Der Reichsminister der Justiz, Berlin
Scope and Content
Adressat: Generalstaatsanwalt, KölnDer "Befehl" des Kriegsgerichts Trier war unzulässig. Die allgemeinen Justizbehörden sind nicht verpflichtet, Todesurteile des Kriegsgerichtes durch Erschießen zu vollstrecken.