Räumung der Betriebe der Rüstung und Kriegsproduktion. Lähmung der Betriebe.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- RM für Rüstung und Kriegsproduktion, Rüstungsstab, Berlin
- Abschrift gefertigt von Reichsführer-SS, Kommandostab Reichsführer-SS, Chef des Stabes
Scope and Content
Adressat: alle SS-Hauptämter und alle Höchsten- und Höheren SS- und Polizeiführer2 FS über: Räumung von Rüstungsbetrieben in gefährdeten Zonen. Die Transporte zu anderen Betriebsstätten werden bevorzugt und Wehrmachtstransporten gleichgestellt. Lähmung der Betriebe (d. h. Herausnahme von meist elektrischen Aggregaten, die den Betrieb stilllegen) im rheinisch-westfälischen Industriegebiet).Zusatz Oberkommando der Wehrmacht/WFSt/Qu.2 Nr. 07197/44 geh. vom 21.09.1944 über: Die Erlasse des RM für Rüstung und Kriegsproduktion decken sich mit den Befehlen des Oberkommandos der Wehrmacht.