Erschießung von 3 luxemburgerischen Fahnenflüchtigen durch ein Sonderkommando des Zuchthauses und Strafgefängnisses Siegburg.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Generalstaatsanwalt, Köln
Scope and Content
Adressat: Reichsminister der Justiz, Reg. Amtmann Bürkner, Berlin, Oberlandesgericht Rat Dr. Hartmann3 luxemburgische Wehrpflichtige waren wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt und dann wurde ihre Todesstrafe in eine Zuchthausstrafe von 15 Jahren umgewandelt. Am 23.08.1944 wurde eine FS gerichtet: "Befeh. des Ersatzheeres und Ch. H. Q. hat als Gegenmaßnahme gegen die durch zwei luxemburger Deserteure erfolgte Ermordung eines Ortsgruppenleiters der Deutschen Volksbewegung in Luxemburg die sofortige Erschießung der 3 Luxemburgischen angeordnet."