Sperrung des Konzentrationslagers Auschwitz für die Einlieferung nichtjüdischer Häftlinge.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichssicherheitshauptamt, Berlin
Scope and Content
Adressat: alle Staatspolizeileitstellen; Kommandeur der Sicherheitspolizei; Befehlshaber der Sicherheitspolizei; Beauftragte der Sicherheitspolizei und Sicherheitsdienstes; Gruppen, Abteilungen und Referate des Amtes IV;Nachrichtlich: Amt V, Wirtschafts-Verwaltungshauptamt - Amtsgruppe D-KL Konzentrationslager Auschwitz, I Org. IV Gest.Auch weibliche - bis auf Widerruf. Soweit gegen die in Konzentrationslager eingelieferten Häftlinge Schutzhaftmaßnahmen erforderlich werden, sind die ergangenen Richtlinien zu beachten. Für Polen-Runderlaß des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes vom 04.05.1943 und 06.08.1943 IV C 2-Allg. Nr. 42156. Da verschiedentlich Schutzhaft unter Anführung des Erlaßes des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes vom 01.12.1942 IV C 2-Allg. Nr. 656 44g. beantragt wird weise ich darauf hin, daß er durch Runderlaß vom 25.06.1943, gleiches Az., aufgehoben ist.