Entlassungsanordnungen der nachgeordneten Dienststellen der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (Folio 83-84).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Wirtschafts-Verwaltungshauptamt Amtsgruppenchef D-KL
Scope and Content
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Auschwitz I, Auschwitz II, Auschwitz III, Buchenwald, Dachau, Flossenbürg, Groß-Rosen, Mauthausen, Natzweiler, Herzogenbusch, Neuengamme, Ravensbrück, Sachsenhausen, Stutthof, Bergen-BelsenReichssicherheitshauptamt hat in einem Sonderfall einem Kommandeur der Sicherheitspolizei mitgeteilt:"Die Erteilung von Entlassungsanordnungen für Häftlinge aus den Konzentrationslagern obliegt grundsätzlich dem Reichssicherheitshauptamt. Dieses Recht ist nicht durch den Erlass CdS-IV C 2 Allg. Nr. 42156 vom 04.05.1943 delegiert worden."Alle Entlassungsverfügungen die nicht vom Reichssicherheitshauptamt oder Reichskriminalpolizeiamt ausgestellt sind, sind unbearbeitet nach hier abzugeben.