Nicht angeführt (Beutewaffen in den besetzten Westgebieten).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- (Reichssicherheitshauptamt) Amt IV
Scope and Content
Adressat: Urschriftlich dem Amt II, Staf. Spacil, im HauseLt. Befehl des Reichsführers-SS vom 10.03.1943 ist die Abgabe von durch die Sicherheitspolizei erbeuteten Waffen und Sprengstoffen an die Wehrmacht unerwünscht. Es wird anheim gestellt, wegen des bei der Wehrmacht z. Zt. vorhandenen Bedarfs eine Entscheidung des Reichsführers-SS herbeizuführen.