Nicht angeführt (Einsatz italienischer Militärinternierter als Kraftfahrzeugführer).
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Vervielfältigung
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Scope and Content
Adressat: Alle Staatspolizei(leit)stellen, Kommandeur der SicherheitspolizeiNachrichtl. an Reichssicherheitshauptamt-IV GSt, IV E6, II A1, Höheren SS- und Polizeiführer, Befehlshaber der Sicherheitspolizei, Inspekteur der Sicherheitspolizei, Sicherheitsdienst (L) A, Kripo(leit)stellenDer Reichsverkehrsminister hat durch Erlaß vom 09.02.1944 - K1 24037/43 seinen Rd. Erl. vom 13.07.1943 - K1 14147 ergänzt und die Bestimmung des Abschnitts II auch für die italienischen Militärinternierten geltend gemacht.