Nicht angeführt (Rückführung arbeitsvertragsbrüchiger Arbeitskräfte aus Belgien und den Niederlanden).
Extent and Medium
Art: Vervielfältigung
Creator(s)
- Parteikanzlei, Vertrauliche Information Folge 10, Beitrag 88 v. - II A 3 - (II A 5-III A, III B, III V, III X)Nur frei für G. und K.
Scope and Content
Der Reichsführer-SS hat angeordnet, daß das für Frankreich festgesetzte Verfahren nunmehr auch auf Belgien und die Niederlande ausgedehnt wird. Daher sind Arbeitsflüchtige bzw. Nicht-Rückkehrer aus dem Urlaub den Befehlshabern der Sicherheitspolizei in Den Haag und Brüssel zur Fahndung, Festnahme und anschliessenden Rückführung ins Reichsgebiet zwecks Bestrafung und Überstellung an den alten Arbeitsplatz zu melden.