Abgabe gemäß § 42 b StGB in Heil- und Pflegeanstalten Untergebrachten an die Polizei.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsminister des Innern
Acquisition
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen Ludwigsburg
Scope and Content
Adressat: die Reichsstatthalter u. a.Den Heil- und Pflegeanstalten ist die Erlaubnis zu geben, den Angehörigen der in Arbeits- und Besserungslager der Polizei Untergebrachten, die Verlegung mitzuteilen.Besuche sind nur mit Genehmigung des Reichskriminalpolizeiamtes möglich.