Nicht angeführt (Behandlung kriegsgefangener russ. Frauen).
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Vervielfältigung
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Scope and Content
Adressat: Alle Staatspolizei(leit)stellen, Kommandeur der SicherheitspolizeiNachrichtl. an Reichssicherheitshauptamt - Verteiler B, Ref. IV B 2a, IV GSt, I Org., IB3, Höheren SS- und Polizeiführer, Befehlshaber der Sicherheitspolizei, Inspekteur der Sicherheitspolizei, Sicherheitsdienst (L)ADurch Oberkommando der Wehrmacht, Erlaß - 2 f 24.70 Chef Kriegsgefangenen / Allg. (Ia) Nr. 836/44 geh. vom 06.03.1944, wird angeordnet, daß die kriegsgefangenen sowj. Frauen einer sicherheitspol. Untersuchung zu untersuchen sind. Wenn abwehrmäßige Bedenken bestehen sollen diese Frauen aus den Kriegsgefangenenlagern entlassen und der Sicherheitspolizei übergeben werden. Die nicht belasteten Frauen werden dem zivilen Arbeitseinsatz zur Verfügung gestellt.