Verfolgung der Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten.
Extent and Medium
Art: Fotokopie
Creator(s)
- Oberkommando der Wehrmacht
Scope and Content
Adressat: AußenbüroLaut Erlaß des Führers vom 07.12.1941 ist die Todesstrafe das richtige Strafmaß für "Nacht und Nebel"-Verbrechen. Nur Frauen und Männer über 70 Jahre sowie Väter von großen Familien sollen Haftstrafen in Deutschland verbüßen. Das Los der Häftlinge soll ungewiß bleiben, Anfragen von deutschen und ausländischen Dienststellen sollen mit dem Satz beantwortet werden: "Die erwähnte Person ist verhaftet, wir können keine anderen Auskünfte geben.".