Nicht angeführt (Einschränkung des Reiseverkehrs ausl. Arb., hier: Einführung von Reisescheinen).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichssicherheitshauptamt
Scope and Content
Adressat: Befehlshaber der Sicherheitspolizei Metz und Straßburg, Kommandeur der Sicherheitspolizei Marburg, alle Staatspolizei(leit)stellen, Kripo(leit)stellen außer Protektorat.Nachrichtl. an Reichssicherheitshauptamt - Verteiler B, Ref. IV D 1-5, V C 1 b, Kriegsfahndungszentrale, I B 3, Inspekteur der Sicherheitspolizei, Sicherheitsdienst-(L) AAb 15.04.1944 wird zur Kontrolle des Reiseverkehrs der ausl. Arb. ein Reiseschein eingeführt. Alle ausl. Arb. die ohne diesen Reiseschein oder eine andere Erlaubnis angetroffen werden, sollen der zuständigen Staatspolizeistelle übergeben werden.Anlage siehe 435, Folio 206-207.