Polen, die aus Vollzugsanstalten der Justiz entlassen werden.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsminister der Justiz
Acquisition
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen Ludwigsburg
Scope and Content
Adressat: die Reichsstatthalter u. a.In den eingegl. Ostgebieten sind künftig nur noch Polen, die nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr aus einer Vollzugsanstalt der Justiz entlassen werden, auf Kriegsdauer einen Konzentrationslager zuzuführen.Ansteckungsfähig erkrankte Polen sind dem Reichsführer-SS zur Sonderbehandlung vorzuschlagen.Die Vorbeugungshaft zur Verbrechensbekämpfung bleibt unberührt.