Nicht angeführt (Lohnsätze für Häftlinge).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- (SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt Amt W) SS-Ustuf. Weber, Berlin
Scope and Content
Aktenvermerk.Auf Anordnung des Reichsführers-SS sollen Aufwendungen für Häftlinge soweit möglich mit den Lohnsätzen der freien Wirtschaft in Einklang gebracht werden. Die Lohnsätze der Häftlinge sollen etwa 75 % des Durchschnittslohnes der freien Wirtschaft betragen.