Sperrung von Pol. Gefängnissen und Arbeitserziehungslagern.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Auszug aus dem Befehlsblatt des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes Nr. 4
Scope and Content
- Zu verständigen sind: benachbarte ringleitende Pol.-Behörden, Transportleiter der Gefangenenwagenumläufe, die im Bezirk des Transportnetzes liegenden Konzentrationslagern und Generalstaatsanwalt b. dem Oberlandesgericht4) Anordnung gilt auch für die Arbeitserziehungslager mit der Maßgabe, daß an Stelle der im Abs. 3 genannten Behörden nur die für die Einweisung zuständigen Staatspolizei(leit)stellen benachrichtigt zu werden brauchen.
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