Polen, die aus Vollzugsanstalten der Justiz entlassen werden.
Extent and Medium
Art: Vervielfältigung
Creator(s)
- Geheime Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Düsseldorf - II L-D 1
Scope and Content
Staatspolizeistellen zu übernehmen und mit Ausnahme der ansteckungsfähig Erkrankten, auf die Kriegsdauer in ein Konzentrationslager zu überstellen sind. Ansteckungsfähige Polen sind zur Sonderbehandlung vorzuschlagen.Erlass vom 14.12.1937 - Pol...3 Nr. 1682/37 - 2098 über poln. Häftlinge, die im Anschluss an ihre Strafe in Vorbeugungshaft zu nehmen sind, ist erwähnt.