Flucht von Häftlingen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Wirtschafts-Verwaltungshauptamt Amtsgruppenchef D-KL-DI/1
Scope and Content
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Lublin, Ravensbrück, Herzogenbusch, Warschau, Gruppenleiter D, Bergen-BelsenBei Fluchtfällen muß außer der FS-Meldung sofort ein eingehender Bericht mit Skizze vorgelegt werden. Ist ein SS-Angehöriger oder Zivilarbeiter Schuld, so muß Tatbericht eingereicht werden. Wiederergreifung ist durch FS zu melden. Der einzureichende Vernehmungsbericht muß die Umstände der Flucht aufzeigen. Bei vorliegender Beihilfe ist auch dazu Tatbericht zu erstellen. Aus der Vernehmung muß hervorgehen, ob der Häftling Straftaten während der Flucht beging. Gegebenenfalls ist Exekutionsantrag beizufügen.