Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten.
Extent and Medium
Art: Fotokopie
Creator(s)
- Reichsminister der Justiz
Scope and Content
Adressat: Präs. des VFG, Oberreichsanwalt beim FGH, Präs. des Oberlandsgerichtes in Breslau, Hamm und Kiel, Staatsanwalt beim Kriegsgericht"Nacht und Nebel"-Häftlinge die unschuldig oder freigesprochen sind oder ihre Strafzeit abgesessen haben, müssen für die Dauer des Krieges in Gewahrsam der Geheimen Staatspolizei bleiben und wie Schutzhaft Stufe I behandelt werden. Häftlinge, deren Unschuld vor dem Prozess festgestellt ist, sollen mit Einverständnis der Geheimen Staatspolizei, freigesprochen werden.(Über Ausnahmefälle entscheidet der Reichsminister der Justiz).