Nicht angeführt (Vollzug von Straflager, das in den eingegliederten Ostgebieten durch polizeiliche Strafverfügung gegen Polen und Juden verhängt wird) (483, Folio 55).
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Durchschrift
Creator(s)
- Staatspolizei(leit)stelle Litzmannstadt - II D -, Litzmannstadt
Scope and Content
Gegen die Einweisung in das Polizeigefängnis bei kurzfristigen Strafen bestehen keine Bedenken.