Nicht angeführt (Schwangerschaftsunterbrechungen bei Ostarbeiterinnen und Polinnen).
Extent and Medium
Art: Vervielfältigung
Creator(s)
- Parteikanzlei II B4. Vertrauliche Informationen Folge 53, vom 09.12.1943, Beitrag: 634 (Beitragslief. Abteilung o. Dienststelle) -IIIA-(IIA3, IIA4, III B, III C)
Scope and Content
Der Reichsgesundheitsführer hat angeordnet, daß die Ostarbeiterinnen die Schwangerschaft, auf Wunsch der Schwangeren, unterbrechen lassen können. Ist der Vater Deutscher oder stammesgleichen Volkstums wird Zustimmung versagt, wenn, nach Überprüfung, mit einem rassisch wertvollen Kind zu rechnen ist. Schwangerschaftsunterbrechung ist auch bei Polinnen möglich, jedoch ist bei rassisch gutem Eindruck Überprüfung vorgesehen.