Überstellung aus Haftanstalten in ein Konzentrationslager.

Identifier
075/1597a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Allgemeines 4/5
  • 5, Folio 24-27
Dates
2 Dec 1943 - 6 Dec 1943
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Fotokopie vom Original

Creator(s)

Scope and Content

Bisher wurden Häftlinge aus der Haftanstalt nach Düsseldorf, als sachbearbeitender Dienststelle und von da mit Schutzhaftbefehl und Einweisungsbeschluß in die zuständigen Konzentrationslager eingewiesen. Wegen der angespannten Verkehrslage und dem Mangel an Haftraum folgender Verfügung: Häftlinge die im Reich in einer Haftanstalt einsitzen und nach Strafverbüßung in Schutzhaft genommen werden sollen, werden unmittelbar nach Beendigung der Strafhaft in ein Konzentrationslager eingewiesen. Strafanstalten rechtzeitig verständigen. Dem Konzentrationslager ist eine Abschrift des Schutzhaftantrages an das Reichssicherheitshauptamt mit der Maßgabe zu übersenden, daß Schutzhaftbefehl für den nach dort in Marsch gesetzten Häftlinge nachgereicht wird.

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