Arbeitszeit der Häftlinge.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Chef des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes, Amtsgruppe D, II/1 Oranienburg
Scope and Content
Adressat: Kommandanten der Konzentrationslager Auschwitz I, Auschwitz II, Auschwitz III, Buchenwald, Dachau, Flossenbürg, Groß-Rosen, Herzogenbusch, Lublin, Mauthausen, ?, ?, Ravensbrück, Sachsenhausen, Stutthof, War., Aufenthaltslager Bergen-Belsen, ? beim Höheren SS- und Polizeiführer Ostland Riga.nachrichtlich:Chef des Amtes W I, W III, W IV, W V, W VI, Stab W zu. Hd. des SS-Oberf. BaierDie für Häftlinge befohlene Arbeitszeit beträgt 11 Stunden täglich von Montags - Sonnabends. Ausgenommen hiervon sind die Aussenkommandos (Bauarbeiten), die wegen der früher eintretenden Dunkelheit im Winter, rechtzeitig ins Lager zurückkehren müssen. Diese Kommandos sind dem Chef der Amtsgruppe D zu meiden. Bei dringenden Arbeiten können Häftlinge auch an Sonntagvormittagen eingesetzt werden.