Nicht angeführt (Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch Ostarbeiter).
Extent and Medium
Art: Vervielfältigung
Creator(s)
- Parteikanzlei, II B 4Vertrauliche Information Folge 42, Beitrag 530 v. - II A 2 -(II A 5, III A, III B)
Scope and Content
Der Reichsführer-SS hat bestimmt: Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel über den Ortsbereich hinaus ist den Ostarbeitern entsprechend der Aufenthaltsbeschränkung zu verbieten.In Ausnahmefällen kann Benutzung mit Genehmigung der Polizei erfolgen.Innerhalb des Ortsbereichs ist die Beförderung zugelassen.