Nicht angeführt (Pflege von Gräbern ausländischer Arbeitskräfte).
Extent and Medium
Art: Vervielfältigung
Creator(s)
- Parteikanzlei, II B 4Vertrauliche Information Folge 42, Beitrag 531 v. -III B-(II A 3, III D)
Scope and Content
Zwischen dem Leiter der Partei-Kanzlei, dem Reichsführer-SS sowie dem GBA besteht Übereinstimmung, daß im Interesse des Ausländereinsatzes eine in bescheidenen Grenzen gehaltene Pflege der Gräber der im Reich verstorbenen ausländischen Arbeitskräfte - ausgenommen Polen - notwendig ist.Die Kosten werden vom Reichsstock für den Arbeitseinsatz übernommen.