Herausgabe von Zahngold an die Angehörigen verstorbener Häftlinge.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgruppenchef D-KL - DI/1
Scope and Content
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Riga, Stutthof, Lublin, Ravensbrück, Herzogenbusch, Warschau und Bergen-BelsenNach dem Befehl des Reichsführers-SS vom 23.09.1940, wonach Zahngold verstorbener Häftlinge allmonatlich abzuliefern ist, kommt eine Herausgabe an die Angehörigen nicht in Frage. Solche Ersuchen sind wie folgt zu beantworten: ... ist im hiesigen Lager verstorben. Die Leiche wurde am ... eingeäschert ...? ist die Herausgabe von Zahngold nicht möglich. - Bezug auf den Reichsführer-SS Befehl darf keinesfalls genommen werden.