Nicht angeführt (Behandlung der im Reichsgebiet befindlichen Arbeitskräfte polnischen Volkstums).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsführer-SS
Scope and Content
II. Sonstige Schutzangehörige und Staatenlose polnischen Volkstums1) Altpolen2) Westarb. polnischen Volkstums3) Für die in den eingegliederten Ostgebieten beheimateten Schutzangehörigen polnischen Volkstums, die sich vorübergehend im Altreich aufhalten.Genauere AnordnungenAnlage siehe 435, Folio.