Überstellung von Schutz- und Vorbeugungshäftlingen aus den Konzentrationslagern auf Ersuchen von Justizbehörden.

Identifier
075/1400a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Allgemeines 24
  • 396, Folio 121-122
  • IV C 2 Allg. Nr. 42388
Dates
17 Aug 1943
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Fotokopie einer Abschrift

Creator(s)

Scope and Content

Adressat: Alle Dienststellen der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes; nachrichtlich an: Höheren SS- und Polizeiführer, Wirtschafts-Verwaltungshauptamt Amtsgruppe D-KLDem Ersuchen auf Überstellung ist stattzugeben es sei denn es steht ein sicherheitspolizeiliches Interesse entgegen. In solchen Fällen haben die einweisenden Dienststellen der Sicherheitspolizei dem zuständigen Konzentrationslager Mitteilung zu geben, daß der betreffende Häftling nur nach vorher eingeholter Genehmigung als Zeuge vorgeführt bzw. in richterlicher Haft überstellt werden darf. Die Haftunterlagen werden daraufhin mit einem Speervermerk versehen. Von den Konzentrationslagern sind eingehende Überstellungsersuchen unter Hinweis auf.

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