Benachrichtigung der einweisenden Dienststelle bei Todesfällen von Häftlingen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgruppenchef D-KL - DI
Scope and Content
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Ravensbrück, Herzogenbusch, Riga und Bergen-BelsenAus Gründen der Arbeits- und Papierersparnis sind ab sofort Todesfälle von Schutzhäftlingen, die von Dienststellen der Sicherheitspolizei im GG eingeliefert worden sind, nicht mehr dem Befehlshaber der Sicherheitspolizei im GG, sondern unmittelbar den einweisenden Dienststellen zu melden.