Nicht angeführt (Ermächtigung zur Urlaubsverlängerung).
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Reichsführer-SS, Feldkommandostelle
Scope and Content
Die Höheren SS- und Polizeiführer sind ermächtigt, Urlaubern der Waffen-SS und Polizei, in ihrem Oberabschnitt den Urlaub bei dringenden Angelegenheiten zu verlängern.