Übernahme von Personen, die gemäß § 42 StGB. in Heil- und Pflegeanstalten untergebracht sind, durch die Polizei.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsminister des Innern
Acquisition
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen Ludwigsburg
Scope and Content
Adressat: Die Leiter der Heil- und PflegeanstaltenDie Möglichkeit, die Anstalten von unerwünschten und störenden Ellementen zu säubern, sollte restlos ausgenützt werden.(Weitere Angaben hierzu).