Benachrichtigung der Angehörigen von Häftlingen die im Arbeitserziehungslager verstorben sind, Rd Erl. des Reichsführers-SS und Ch. der Dt. Pol. im Reichsminister des Innern vom 22.06.1943 - 5 II C 3 Nr. 5013/42-273.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes, Ausschrift aus dem Befehlsblatt des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Scope and Content
Zahl der Todesfälle ist statistisch zu erfassen - Gefangenenstandsbuch sowie Gefangenenstandsbewegung nach Rd Erlaß vom 12.06.1940 (MBLiV. S. 1176) in der Fassung des Rd Erl. vom 15.02.1941 (MBLiV. S. 333) getrennt nach männlichen und weiblichen Häftlingen. Handschriftlicher Vermerk der Staatspolizei Düsseldorf vom 27.07.1943 Arbeitserziehungslager Mülheim wird wirtschaftl. von Staatspolizei Köln und Hunswinkel von Staatspolizei Dortmund betreut.Nach angezogenen Erlaß vom 21.05.1942 sind die Angehörigen durch einen örtlichen Beamten mündlich zu benachrichtigen.